Der neue Termin sei noch nicht bekannt und würde mir mitgeteilt. Ich werde mir erlauben, erneut auf den Termin hier hinzuweisen.
Die Frage ist: War die Richterin wirklich krank? Oder hat der Virus Lügeninfekt wieder einmal die Zürcher Justiz ergriffen?
Weder für die eine noch für die andere Variante habe ich Beweise... weshalb ich es Ihnen überlasse, wie Sie denken.
Sicher ist: jetzt erst recht! Werde ich für den 2. Termin vom Gericht Einladungen versenden...
Eintrag vom 15.11.14:
Einladung zur Gerichtsverhandlung
am Mittwoch, 26. November 2014, ab 08:15 Uhr, ganzer Tag,
und allfälliger Verlängerung am Donnerstag, 27. November 2014, 14:00 Uhr
in 8004 Zürich, Wengistrasse 28, hier zum map link:
Ich glauben, dass Sie dieses Wissen auch brauchen.
Was? Wissen, wie Sie sich vor staatlicher Willkür schützen können. Wüssten Sie, wie Sie sich bei einem solchen Sachverhalt vernetzen könnten?
Mit Ihrer stillen Präsenz am 26.11.14 tagsüber und / oder allenfalls am 27.11.14, Nachmittags, in 8004 Zürich, Wengistrasse 28, können Sie mich im Kampf gegen staatliche Willkür unterstützen.
Ich arbeitete von 1993 bis 2010 bei der Stadtpolizei in Zürich. Dann begingen 2 Zürcher Stadtpolizisten, Sommerhalder Michael und Hofer Kay, am 3.8.11 bei mir zu Hause gemäss Anklageschrift an mir eine schwere Körperverletzung, Amtsmissbrauch, Hausfriedensbruch, etc.
Diese zwei Polizisten, welche noch immer bei der Zürcher Stadtpolizei arbeiten, stehen am 26.11.14 zum ersten Mal, und das unglaublich erst im 4. Jahr nach ihrer Tat, vor dem Bezirksgericht Zürich. Solange wurde die Strafuntersuchung hinausgezögert, so dass es fast an gezielte Rechtsverweigerung und gewollte Rechtsverschleppung grenzt.
(In rechtlicher Hinsicht verweisen wir darauf, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gegeben ist)
Als ich diese Tat vor mehr als 3 Jahren anzeigen wollte, glaubte man mir nicht, und ich wurde nach der an mir begangenen schweren Körperverletzung, zuerst an der Schulter operiert und danach am Rücken. Gerade nach der verletzungsbedingten Rückenoperation, wurde ich als Geschädigte dieser Straftat 311 Tage (ca. 1 Jahr) in präventive Haft gesetzt. Das daraus erwachsene Pseudo-Urteil wegen angeblicher versuchter Gewalt und Drohung gegen Polizisten usw. mit der rechtlichen Hauptbegründung ich sei aktiver Polizist gewesen, und weiteren falschen Behauptungen über Texte von mir, die durch die Polizei völlig falsch zitiert wurden. Das Urteil gegen mich ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft (SA Adrian Kägi) und mein Anwalt (RA Matthias Brunner/ich) haben die Berufung eingelegt. Die Akten aus dieser Untersuchung sind vom Gericht für die Verhandlung vom 26.11.14 beigezogen worden.
Ich bin kein Einzelfall! Es gibt weitere ähnlich oder gleich gelagerte Fälle in der Welt. Auch im Jahr 2013 - also zeitgleich - wurde in Dubai, als eine Frau gewalttätige Männer (Vergewaltigung) anzeigen wollte, auch zu 16 Monaten Haft verurteilt. Auch ihr glaubte man nicht. Auch sie ging in Berufung. Die Welt empörte sich. Lesen Sie hier weiter...
Wissen Sie, wenn Sie zu einer Randgruppe gehören, kann es sein, dass Sie wegen der Missachtung eines Rotlichtes glatte 10 Monate unbedingt weggesperrt werden, weil im Gerichtssaal argumentiert wird, dass Ihr Personenwagen eine Waffe gewesen sein soll. Lesen Sie hier weiter....
Noch schlimmer ist es, wenn Sie von einem Polizist als "Spinner" bezeichnet werden, dann gehören Sie bereits zu einer Randgruppe, und es kann sein, dass Sie für die Missachtung eines Rotlichtes mit dem Fahrrad 26 Jahre inhaftiert werden. Die juristische Begründung ist, ein Polizist habe Sie als "Spinner" bezeichnet. Ja - so läuft es in Zürich, und schon morgen kann es Sie treffen - und dann sitzen Sie, völlig isoliert, in Untersuchungshaft; erst dort wird Ihnen klar, dass die Polizei ungerechtfertigte Macht besitzt! Diese bereits zur Gewohnheit gewordene und regelmässige systematische unverhältnismässige Machtanwendung von einzelnen Polizisten in der Stadt Zürich muss dem Bürger verständlich und sichtbar gemacht werden. RA Edmund Schönenberger hat diesbezüglich Pionierarbeit geleistet. Er holte Walter B. im Jahr 1997 aus dem Knast raus, nachdem dieser 26 Jahre (1971 bis 1997) Beugehaft wegen Missachtung eines Rotlichtes mit seinem Fahrrad abgesessen hatte. Lesen Sie hier... bis zum Ende dieses Dokumentes... weiter.
Die Zürcher Polizei, und insbesondere gewisse Polizisten der Stadtpolizei Zürich, sind schuldig, jährlich tausende von völlig unschuldigen Bürgern/innen zu Unrecht falsche und gefärbte Argumente den Staatsanwaltschaften und den Richtern zu liefern, so dass die Untersuchungsrichter/innen die beschuldigte Person in Haft setzen muss! Oft ist der Betroffene lebenslänglich denunziert. Lesen Sie hier was der Beobachter dazu sagt...
Bei mir war es so, dass man mir während des ganzen Jahres der Beugehaft als ehemalige aktive Polizistin (17 Jahre) unterstellte, dass
- die an mir begangene Körperverletzung, die am 26.11.14 verhandelt wird,
nur eine Wahnidee sei,
- dass ich an einer sehr schweren psychischen Schizophrenie leiden
würde, die man nun im 50. Lebensjahr endlich entdeckt habe,
Die Untersuchungsbehörde scheute sich nicht davor zurück mich an Fuss- und Handschellen gefesselt zu einem Kopf MRI in den Spital Winterthur zu verbringen, wo man mir Kontrastmittel einspritzte, etc. um eine angeborene Schizophrenie mir anzuhängen. Das ist jedoch der Zürcher Justiz gewaltig misslungen ist. Die Schizophrenie-Diagnose wurde ja von den mich verleumdenden Polizisten gestellt. Die Diagnosemacht gewisser Zürcher Polizisten würde Sie mit Sicherheit erschrecken. Lesen Sie mehr dazu hier...
Bitte sind Sie auch bereit, mit Ihrer stillen Präsenz am 26.11.14 tagsüber und evtl. am 27.11.14 Nachmittags (bei Verlängerung der Gerichtsverhandlung) etwas Zeit zu investieren, um auf die systematische und rechtlich unverhältnismässige Unterdrückung von unschuldigen Minderheiten durch die Polizei aufmerksam zu machen!
Ihre Anwesenheit an der Bezirksgerichtsverhandlung vom 26.11.14, tagsüber und allenfalls vom 27.11.14, Nachmittags an der Wengistrasse 28, in 8004 Zürich, würde das Anliegen vieler unterstützen.
Sie können während dem ganzen Tag vorbeikommen und den Gerichtssaal jederzeit wieder verlassen, wenn es aus einem Grund notwendig ist. Das Gesetz schützt dies, weil es eine öffentliche Gerichtsverhandlung ist. Sie müssen damit nicht bereits um 0815 Uhr, also bei Beginn der Verhandlung anwesend sein.
Es ist mir bewusst, dass meine Gegenpartei mich am 26.11.14 wahrscheinlich als Spinnerin versuchen wird darzustellen. Da bitte ich Sie nur, persönlich vorbeizukommen und sich selbst ein Bild über mich zu machen. Ich erlaube mir lediglich Ihnen auch Links über meine Person zu geben. Lesen Sie hier was andere Leute über mich sagen, oder auch hier, da können Sie sehen, wie ich beginne, mein in den Jahren 1997 bis 2011 selbst entwickeltes Profiling und Leadership Programm aufzubauen.
Wenn Sie es wünschen, können Sie die Anzeige des Bezirksgerichtes für die Verhandlung hier ausdrucken, und beim Anmeldeschalter am Gericht an der Wengistrasse 28 in 8004 Zürich und einem Personalausweis vorlegen, um Einlass zu erhalten. Notwendig ist in der Regel nur ein Personalausweis, rechtlich gesehen, aber auch das nicht, man muss Sie als Zuschauer/in, auch ohne Ausweise, zulassen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren Besuch, und freuen mich Sie/ Dich wieder zu sehen oder kennenzulernen. Ich hoffe am 26.11.14 an der Wengistrasse 28, in 8048 Zürich, auf zahlreiche Bürger/innen, die sich ein unabhängiges Bild verschaffen im Sinne von
"Die Verleumdung ist schnell und die Wahrheit langsam" (Voltaire)
Monika Brunschwiler