Die Polizei - Lügen, Die Forensik und Die verschwiegene Polizeigewalt
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Ein Urteil aus der USA mit aktueller Hirn Wissenschaft

4/27/2018

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Urteil mit spezieller  Radiologie  : nicht CT, nicht MRI - Spect  ! 

Filed 3/9/17; THE SUPREME COURT OF CALIFORNIA HAS GRANTED REVIEW
CERTIFIED FOR PARTIAL PUBLICATION*

IN THE COURT OF APPEAL OF THE STATE OF CALIFORNIA
FIRST APPELLATE DISTRICT  DIVISION FOUR
(Solano CountySuper. Ct. No. FCR281334)


* Pursuant to California Rules of Court, rules 8.1105(b) and 8.1110, this opinion is certified for publication with the exception of part II.A.2 through II.A.7.e.   A140464   

Spect : was ist es nicht ?  
CT, MRI, Röntgen, Scintigraphy

Ist Spect die Zukunft in der Justiz ? 
https://academic.oup.com/bjr/advance-article/doi/10.1093/bjr/tqae200/7816245?login=false

Spect - Quellen : 
https://medicine.utah.edu/radiology/research/learn/spect
https://my.clevelandclinic.org/health/diagnostics/spect-scan
https://www.mdpi.com/2075-4418/14/13/1431
SPECT brain scans help diagnose neurological conditions like : Schädel-Hirn-Trauma - Neurologische Persönlichkeitsveränderungen usw. 

In der Schweiz ist es sehr bestritten und wird nur für das Herz angewendet ....
6029.1__weiterbildung_urteil__gericht_usa_ca_dr._daniel_amen_spect_forensic_a140464_gericht_case.pdf
File Size: 559 kb
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Sollte ein Anwalt Rechtsanwalt diese Seite lesen, kann er sich in der USA bei diesem Anwalt schlau machen, der in dieser Sache Weiterbildung anbietet: Stephen C. Cobb, Lawyer in Florida:
https://www.cobblawfirm.com/florida_criminal_lawyer_brain_scan_images_1/
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Das präventive Rayonverbot - man weiss ja ganz genau wann und wo was passiert :-(

6/24/2017

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Dies ist ein altes Urteil aber damit begannen die präventiven Verleumdungen und Verbreitung von Fake News über viele junge Menschen, die präventiv von der Polizei als Gewalttäter registriert wurden und unser Bundesgericht diese Wahrsagerei - diese Fake News - den 2. Fichenskandal mitumsetzte: Selbstverständlich nicht als Wahrsagerei und nicht als Verleumdung verbreitet, sondern als: Rayonverbote und Meldeauflagen können zur Vorbeugung von Gewalttaten bei Sportanlässen trotzdem weiterhin verfügt werden,
soweit sie sich als verhältnismässig erweisen (Urteil 1C_176/2013 und 1C_684/2013) stand in dieser Pressemitteilung: http://www.bger.ch/press-news-1c_176_2013-t.pdf wurden Meine Meinung ist, dass KEINE einzige Zukunftsaussage über das Verhalten von irgendjemandem rechtmässig ist, denn im ZGB steht: JEDERMANN ist nach Treu und Glauben verpflichtet ! hm - die Gerichte und die Polizei nicht - die müssen jeden als Zukunftskriminiellen vorgängig schon ABSTRAFEN ! -- VERURTEILEN ist das und nichts anderes !
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Was sagt die Bibel zu den Zukunfts- Prognosen ?

6/24/2017

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Sämtliche Zukunftsprognosen wertet die Bibel als nicht ethisch, als Hypothesen und grundsätzlich einer Lüge gleichzustellen, weil niemand wissen kann was für Menschen ihm in Zukunft über den Weg laufen und wie er auf diese Menschen reagieren wird.
Schlechte Zukunfts-Prognosen über andere zu machen wertet die Bibel auch als nicht statthaft.
Für Straftaten - TATEN - also nicht Worte bestraft zu werden, sobald Schaden entstanden ist wertet die Bibel als korrekt und zwingend um gerechten Ausgleich zu ermöglichen.
z.B. der der die Körperverletzung einem anderen zufügt sollte solange für ihn finanziell aufkommen, bis der Betroffene wieder 100% selbst sein Leben wie vor dem Unfall finanzieren kann.
Auf Anfragen werden die Bibelstellen gerne zitiert.

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Wissen ist Macht - Aktuelles über geheime Daten ... pflege

6/24/2017

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Aktuell ist es ja so, dass die CH Polizei und das BGE zusammen eine komplett gegen die EU und gegen die EGMR und gegen die ZH kantonale Praxis der Umsetzung des Transparenzgesetzes i.V.m. IDG und anderen Datenschutzgesezten gängige Praxis im Umgang mit geheimen Daten und anonymen Anziegen fahren - eine Linie der Zerstörung, die in meinem Umfeld bisher ja nur 6 Todesopfer ergeben hat. (Fall Flaach und andere wo es auch um geheime Daten geht, nicht miteinbezogen).

Hier der aktuelle 2017 Leitfaden, genaue Bezeichnung:
Leitfaden der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK-Leitfaden)
5089__idg_datenschutz_kt_ch_kongress_eu_kdk-leitfaden-datenschutzreform_vom_2.2.17_.pdf
File Size: 435 kb
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Weitere gute Info bekommt ihr hier (da könnt Ihr auch einen Newsletter abonnieren):
http://datenrecht.ch/konferenz-d-datenschutzbehoerden-d-bundes-u-d-laender-10-punkte-papier-anregungen-fuer-unternehmen-zur-vorbereitung-auf-die-dsgvo/ 
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Gemäss BGE 1C_14.2016 v. 23.6.16 hätten die weiter unten stehenden schwarzen Polizeirapport-Seiten begründet werden sollen ... aber man weiss es --- die Polizei ist eine Saubandi !

6/23/2017

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Nebenstehendes Urteil wurde von den Journalisten des Öffentlichkeitsgesetzes.ch
erwirkt:


*****
JEDE Einschwärz
ung ist zu begründen !!! - wäre !!!
bge_1c_14.2016_v._23.6.16.pdf
File Size: 521 kb
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Hier der Link dazu:
*****
https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/files/2016/07/relevancy.bger_.ch_php_aza_http_index.pdf
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Anonyme Anzeige gegen mich - interessanterweise - nachdem ich bis zur Bewusstlosigkeit von den Ex-Kollegen Sommerhalder und Hofer verprügelt worden war:

6/23/2017

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Die Verfahren gegen mich haben alle begonnen, nachdem die Ex-Kollegen die an mir begangene schwere Körperverletzung verübt hatten - und deswegen als Beschuldigte in einer Strafutnersuchung wegen der an mir begangenen schweren Körperverletzung waren.

Hier Ausschnitte aus der durch die Täter gegen mich  anonymen erstatteten Anzeige:
In der Folge war ich wegen dieser anonymen Anzeige 311 Tage im Gefängnis. Bis HEUTE habe ich KEIN einziges Mal dazu das rechtliche Gehör gehabt - nich einmal -  !!!! Ist das ein Einzelfall? NEIN ! Habe es ja auf der vorherigen Post erklärt.

Im GEHEIMRAPORT in den ich durch den BGE 1C_33/2016 Akteneinsicht erhalten habe sieht aus wie folgt:

1. Die Grundlage auf dem die Ex-Kollegen gegen mich eine präventive Strafuntersuchung mit fingierten Strafanträgen aufbauten Ziff 3.6 des geheimen Polizeirapportes von Thomas Dietsche, beauftragter Polizist der an mir gewalttätig gewesenen Polizisten Hofer und Sommerhalder:

Bild
Anzeigeerstattung - höchstwahrscheinlich durch die Lügenpolizisten, die an mir am 3.8.11 eine schwere Körperverletzung begangen haben: Sommerhalder Michael, Kay Raphael Hofer, deren Chefs Erwin Zünd, Alexandra Rychen und Heinz Dinkelacker: Sehr wichitig ist hier zu lesen:
Dass GEWALT-OPFER die von Polizsiten verletzt wurden - für immer als Gefährder überwacht werden ! es nennt sich "Nachbetreuung" - KEINE Opferhilfe - NEIN - die Polizei dreht den Spiess um und überwacht die Opfer präventiv und verbreitet anonym dass in Zukunft das GEWALTopfer überwacht wird, mit dem Wort: Klärung Gefährldungslage und NACHBETREUUNG !

Verstehen Sie jetzt warum ich sage: die Polizei prügelt - lügt und foltert nachher das Gewaltopfer lebenslänglich - denn den Rufmord als Gefährder und Fremdgefefährder ist weltweit via internat. Abkommen wie Schengen und Europol und Interpol und Polizeiindex und Schreiben der Kapo an ALLE Ämter in der GANZE Schweiz - über mich nun präventiv verbreitete worden SIND - und so geht es in der Regel ALLEN Gewaltopfern die nicht wegen Sex-Geschelchtsverkehrs-Vergewaltigung zur Polizei gehen - leider !

Bild
Hier die Zeugenaussagen, meines Wissens waren dies auch Aussagen von Heinz Dinkelacker, Erwin Zünd, und anderen Ex-Mitarbietern sowie Personaldienstchefs die ich NIE gesehen hatte - noch je mit ihnen ein Wort gewechselt hatte ! - Aber mit den folgenden anonymisierten Aussagen wurde übe rmich ein Persönlichkeitsprofil erstellt - und ich 311 Tage in Gefängnissen herumtransportiert, und an Hand- und Fussfesseln gefesselt mit Gegenmittel gespritzt um bei MRI Schizophrenie nachweisen zu können - die Ärtze machten dann aber nicht mit - selbst das Gefängnis Rheinau nicht :-))) - ! 
Bild
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Weiterer Erfolg gegen die Zürcher Polizeien

1/11/2017

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Die Stadtpolizei ZH hatte behauptet, dass während der Zeit von 2013 bis 2014 Keiner der Zürcher Stadt-polizisten auf meine Daten zugegriffen hatte ! Ich sagte immer die Lügen sobald die den Mund öffnen - und ich hatte Recht - weil ich im Recht bin!

Die Stadtpolizei Zürich lügt, lügt  und betrügt. Warum? Es fanden viel zu viele Zugriffe auf meine Personendaten statt: Hier - die Daten !
4521_logfiles_stadtpolizei_zh_.pdf
File Size: 7448 kb
File Type: pdf
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- Die Stadtpolizei Zürich - musste nun auch die Logfiles (Zugriffsprotokolle) herausgeben ! Rechts das nun rechtskräftige Urteil !
4443__urteil_bge_1c_413.2016_.pdf
File Size: 5421 kb
File Type: pdf
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BGE 1C_33/2016 und Die Kapo ZH muss Fr. 600.- bezahlen ! 

1/11/2017

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Die Kantonspolizei Zürich muss mir Fr. 600.- bezahlen, als "Busse :-)" ?
die Wahrheit hat schon immer gewonnen, selbst wenn es etwas länger geht - die wahren Querulanten sind in Gottes Namen die Zürcher Polizisten...Anmerkung> noch nicht rechtskräftig - 20.1.2017
4557_korrigiertes_urteil_verwg_.pdf
File Size: 3538 kb
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Bedrohungsmanagement  BGE 1C_33.2016 

12/16/2016

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Für Anwälte:

Polizeirapporte - welche die Prävention betreffen - müssen hier nachweilsich für den Kanton Zürich, auf dem verwaltungsrechtlichen Weg beigezogen werden
- Frage an die Anwälte : wie ist es in den anderen Kantonen?

Vorwort:

Auslösend einer Häuslichen Gewalt, welche an einer ihrer Angestellten (Autorin) vorlag, also zum Nachteil einer ihrer Angestellten, kehrte die Stadtpolizei Zürich Opfer und Täter um (damals also Arbeitgeber des Opfers von Häuslicher Gewalt). Sie entschied, dass ihre Angestellte  KEINE Rechte habe, Strafanzeigen gegen ihren Täter zu erstatten und drehte mittels Bedrohungsmanagement die Täter in Opfer und ihre Angestellte bzw. Ex-Angestellte mittels Bedrohungsmanagement als in Zukunft erstmalig werdende Zukunftstäterin um, und erreichte für das Gewalopfer ein Jahr präveniv- Gefängnis zur psychiatrischen Abklärung währenddem die Stadtpolizei Zürich - trotz Emfpehlung von Prof. Urbaniok - hier seine Empfehlung: (auf Anfrage kann ich das aushändigen)  ihre mittlerweilen als Beklagte in Strafuntersuchung stehenden Mitarbeitern oder Ex-Ehemann der Autorin NICHT psychiatrisch auf Wiederholungsgefahr von Gewalttaten abklären liess - noch entsprechende Polizeirapporte verfasste - sich einfach auf den Standpunkt stellte: Ist eine Frau ein Gewaltopfer, insbesonders als Polizistin, hat sie ein Psych. Problem, und die gewalt-ausführenden männlichen Tätern sind "normal"! (Anmerkung Autorin: es gibt auch geschlechts-spezifisch umgekehrte Fälle, z.B. Niels Gebraad)

Dazu ging die Stadtpolizei Zürich wie folgt vor: Sie erteilte folgenden Behörden gegen die Autorin präventive Aufträge - zum Teil im Wissen der Autorin, zum Teil OHNE das Wissen der Autorin, zum Teil geheim, oder bestreitet es noch heute. Diese Präventiv- Aufträge mit Emfpehlungen präventive Zwangs- und andere prävetnive Massnahmen gegen die Autorin mit präventivem Charakter zu verfügen, gingen an die Pensionskasse, die SVA mit der AHV, die Kesb, das Steueramt und Einwohneramt AG und die AG und die ZH Kantonspolizeien). Dies wollten die Zürcher Polizeien geheim halten, das Bundesgericht will nun die Namen dieser "Geheim-Polizisten-Agenten" geheim halten (Die Autorin bezeichnet diese Polizsiten auch als "Glaskugel-Polizisten").

Bundesgerichtsurteil:
Es lässte erstaunen, dass das Bundesgericht seine Priorität (entgegen dem Verwaltungsericht des Kantons Zürich) auf die Veröffentlichung eines geheimen Polizeirapportes gesetzt hat, eine anomymisierte Version eines klassichen Präventiv-Profils welches die Polizisten über NICHT in Strafuntersuchung stehdnede Pesonen macht - erlaubt. Es ist das BGE 1C_33/2016 vom 17. November 2016.

Urteil des Verwaltungsgeichts des Kantons Zürich:  (Polizeirapporte welche die Prävention betreffen müssen auf dem verwaltungsrechtlichen Weg beigezogen werden !)
Es lässt erstaunen, dass das Verwaltungsgericht der Zürcher Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Anwälten, der Zürcher Verwaltung und der selbstbetroffenen Autorin zugebilligt hatten, Einsicht in folgendes Details zu haben:  Zu lesen, was für Namen diese "Geheim-Polizisten" haben (zum Teil Ex-Vorgestzte der Autorin, von der Autorin auch Glaskugelpolizisten genannt) und welcher dieser "Geheim-Polizisten" das geheime Persönlichkeitsprofil über sie mit der Prognose  über die ihr  in Zukunft unterstellten gewalttätigen ERST-  Taten nach Art. 223 StPO seien - haben. Es ist das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VerwG ZH VB.2015.00121 vom 19. November 2015.

Probleme und aller-höchst Interessante Situation:
Einerseits ergab dieses Persönlichkeitsprofil eine absolute Ungefährlichkeit von der Autorin - andererseits aber verlangte und beantragte die Zürcher Stadtpolizei in ihren geheimen Schreiben bei den Zürcher Behörden bereits die Verwahrung nach Art. 59 bevor überhaupt irgendeine Strafuntersuchung war (diese Protokolle werden später in Gesetzes-Konformer Art veröffentlicht).

Weiter sind jetzt die Staatsanwaltschaft Zürich,  Anwälte und die Autorin im Besitze von Polizei-Dokumenten, welche sie nicht einmal rechtmässig bei Gerichtsverhandlungen gebrauchen dürfen. Warum ist das von Bedeutung?

Nach den aktuellen Urteilen müsste jetzt die amtlichen Verteidiger, die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Autorin bereits nach Art. 292 StGB abgestraft werden, weil wir an öffentlichen Gerichtsverhandlungen mit diesem "Geheim-Polizist-Agenten" Dietsche (oder Dietschi) Thomas schon argumetiert hatten, weil er sich einerseits als Profilier (Bedrohungs-manager und GEWALT-schutz Spezialist)  UND andererseits als Privatkläger/ Geschädigter / Zeuge, Auskunftsperson in Gerichtsverfahren und somit auch vor Gericht positioniert hat - und dies nach Bundesgericht  geheim hätte bleiben müssen - interessante rechtliche Situation. Was meinen die Anwälte dazu ?


Was ist die Situation der Polizei ?
Die Polizei verneinte über Jahre überhaupt irgendeine geheime Abklärung gemacht zu haben - noch immer  - unglaublich - aber wahr. Sie schrieb auf Anfragen der Autorin, Letztgenannte sei nicht einmal im Hunderegister oder der Hotelkontrolle etc. drin. Weiterer Kommentar erübrigt sich zur Zeit. Denn diese Auskunft gab und gibt ihr Ex-Vorgesetzter Erwin Zünd. Es scheint der Autorin dass mit ihrer Geschichte Gott Geschichte schrieb, und ein Teil der Idee des Bundesgerichters Oberholzer wohl bald umgesetzt wird: Dass die Prävention aus dem Strafrecht herausgenommen wird ! Und somit sämtliche Präventiv- (Glaskugel-) Polizisten welche sich mit Unternehmensberatungen und allerlei Präventionsgesteuerten Polizeiarbeiten (Musikband für Quartierfeste während der Arbeitszeit: Polizei Genf) neu zu organisieren haben, die ganze Polizei zu Recht gesetzt werden muss.
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    Autorin

    Die Autorin ist Selbstbetroffene dieser Urteil und hat seitdem sie im Bedrohungsmanagement ist, keine Rechte mehr im Kantons Zürich, ihr wurde selbst das Anzeigerecht nach Art. 300 StPO durch die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei genommen, via pol. Instanzen usw. schafft sie es immer wieder trotzdem Urteile zu erreichen.

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