Der Bundesrichter Oberholzer Niklaus bger sieht dies differenzierter: Zitat:
Das Strafrecht hatte in den letzten 10 Jahren 58 Revisionen Herr Bundesrichter Oberholzer zieht diese Schlussfolgerung: Es wäre deshalb zu überlegen, ob das Strafrecht nicht auf seine ursprüngliche Aufgabe – auf die nachträgliche Ahndung begangenen Unrechts – zurückgeführt werden sollte. Und ob anstelle der heutigen Situation auf neuer Grundlage eine eigenständige Präventionsgesetzgebung geschaffen werden müsste. Und, dass die Prävention Verwaltungssache sei und die passierten unrechten Taten Sache der Justiz seien, weiter dass eine neue Stömung in der Gesellschaft festzustellen sei. Vollständiger Artikel im Tages-Anzeiger: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-neue-Lust-am-Strafen/story/31483861#mostPopularComment |
Prävention s gesetz gebung oder REINE WAHRSAGEREI ?
Wie kann sich der Mensch anmassen, die in Zukunft liegenden Ersttaten (Art. 221 StPO - leider von Natali Ricklin, SVP haupt-ursächlich per Gesetz salonfähig gemacht - Irrtum oder Absicht ?) und
für die in Zukunft liegende Dinge - auch Straftaten genannt - ein Gesetz auf die Beine zu stellen sich anmassen, wenn er nicht einmal mit aller Sicherheit sagen kann, was morgen in seinem eigenen Leben mit 100% -tiger Sicherheit genau passieren wird ?
Die "neue Strömung der Gesellschaft" erinnert mich an die Wahrsagerei, an ein falsches Prophetentum - an eine Gesellschaft ohne Gott, die versucht - ihre eigene Zukunft mit Gesetzen welche sich alle auf die Zukunft beziehen - in den Griff zu bekommen. Ist das möglich ? NEIN !
Wer ist wie Gott ? Wer sieht in die Zukunft ? Wer kann für in Zukunft liegendes Unrecht ("Taten") Gesetze machen (Präventionsgesetz) ? Wissen Sie was, ich kann Ihnen schon heute versichern, wenn innerhalb des Verwaltungsrechts ein Präventionsgesetz erstellt würde, dass wir in 10 Jahren wieder gleichweit wären: es könnte dann heissen: Das Verwaltungsrecht hatte in den letzten 10 Jahren 58 Revisionen.....