Autorin
Die Autorin ist Selbstbetroffene dieser Urteil und hat seitdem sie im Bedrohungsmanagement ist, keine Rechte mehr im Kantons Zürich, ihr wurde selbst das Anzeigerecht nach Art. 300 StPO durch die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei genommen, via pol. Instanzen usw. schafft sie es immer wieder trotzdem Urteile zu erreichen. Archiv
April 2018
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