Dies ist ein altes Urteil aber damit begannen die präventiven Verleumdungen und Verbreitung von Fake News über viele junge Menschen, die präventiv von der Polizei als Gewalttäter registriert wurden und unser Bundesgericht diese Wahrsagerei - diese Fake News - den 2. Fichenskandal mitumsetzte: Selbstverständlich nicht als Wahrsagerei und nicht als Verleumdung verbreitet, sondern als: Rayonverbote und Meldeauflagen können zur Vorbeugung von Gewalttaten bei Sportanlässen trotzdem weiterhin verfügt werden,
soweit sie sich als verhältnismässig erweisen (Urteil 1C_176/2013 und 1C_684/2013) stand in dieser Pressemitteilung: http://www.bger.ch/press-news-1c_176_2013-t.pdf wurden Meine Meinung ist, dass KEINE einzige Zukunftsaussage über das Verhalten von irgendjemandem rechtmässig ist, denn im ZGB steht: JEDERMANN ist nach Treu und Glauben verpflichtet ! hm - die Gerichte und die Polizei nicht - die müssen jeden als Zukunftskriminiellen vorgängig schon ABSTRAFEN ! -- VERURTEILEN ist das und nichts anderes !
soweit sie sich als verhältnismässig erweisen (Urteil 1C_176/2013 und 1C_684/2013) stand in dieser Pressemitteilung: http://www.bger.ch/press-news-1c_176_2013-t.pdf wurden Meine Meinung ist, dass KEINE einzige Zukunftsaussage über das Verhalten von irgendjemandem rechtmässig ist, denn im ZGB steht: JEDERMANN ist nach Treu und Glauben verpflichtet ! hm - die Gerichte und die Polizei nicht - die müssen jeden als Zukunftskriminiellen vorgängig schon ABSTRAFEN ! -- VERURTEILEN ist das und nichts anderes !