Polizeierfahrung M. Brunschwiler
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Grosses update Franz Arnold zwingt die Schweiz am EGMR zu einem Deal :
11981/22 ARNOLD c. Switzerland Decusion no. 11981/22 03. Juli 2025
Schweizer Bundesgericht: 

https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=cedh://20250703_11981_22:de&lang=de&type=show_document
EGMR 
https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22001-244780%22%5D%7D
von deepl übersetzt: 
SACHVERHALT UND VERFAHREN
Der Beschwerdeführer, Herr Franz Arnold, ist Schweizer Staatsangehöriger, wurde 1969 geboren und lebt in Altendorf. Er wurde von Frau I. Schwander, einer in Brunnen zugelassenen Rechtsanwältin, vertreten.
Der Beschwerdeführer rügte gemäß Artikel 3 der Konvention, dass er im September 2012 von Polizeibeamten unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt worden sei. Die Beamten hatten ihn wegen einer nicht beglichenen Steuerforderung in Höhe von 66 Schweizer Franken mehrere Stunden lang mit Handschellen gefesselt.
Dem Gerichtshof lagen von den Parteien unterzeichnete Erklärungen über eine gütliche Einigung vor, wonach der Beschwerdeführer sich bereit erklärte, auf weitere Ansprüche gegen die Schweiz in Bezug auf die diesem Antrag zugrunde liegenden Tatsachen zu verzichten, wenn die Regierung sich verpflichtete, ihm 7.800 Euro zur Deckung des materiellen und immateriellen Schadens sowie der Kosten und Auslagen zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Zahlung zum geltenden Kurs in Schweizer Franken umgerechnet werden und von etwaigen Steuern befreit sein wird. Der Betrag ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung des Gerichtshofs zu zahlen. Für den Fall, dass dieser Betrag nicht innerhalb der genannten Dreimonatsfrist gezahlt wird, hat sich die Regierung verpflichtet, ab Ablauf dieser Frist bis zur Begleichung einfache Zinsen in Höhe des während der Verzugszeit geltenden Spitzenrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich drei Prozentpunkten zu zahlen.
Die Zahlung stellt die endgültige Beilegung des Falles dar.
DAS RECHT
Der Gerichtshof nimmt die zwischen den Parteien erzielte gütliche Einigung zur Kenntnis. Er ist überzeugt, dass die Einigung auf der Achtung der Menschenrechte gemäß der Konvention und den dazugehörigen Protokollen beruht, und sieht keinen Grund, die Prüfung der Beschwerde fortzusetzen.
Angesichts dessen ist es angebracht, den Fall von der Liste zu streichen.
Aus diesen Gründen beschließt der Gerichtshof einstimmig
- die Beschwerde gemäß Artikel 39 der Konvention aus seiner Liste der Rechtssachen zu streichen.
Erstellt in englischer Sprache und schriftlich mitgeteilt am 28. August 2025.
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Die vorangegangene Geschichte: 
Franz Arnold arbeitete und dachte nie daran, von der Polizei je auf sehr unschöne und ungerechte Art und Weise weggesperrt zu werden, zudem noch zwangspsychiatrisiert zu werden - ein Schock für den Rest des Lebens ! ?  Wären Sie darauf vorbereitet ? (Heute kann es jeden treffen, schon morgen könnten Sie der nächste sein ! Dies ist einer der Gründe warum ich überhaupt diese Seite führe.) Seine ganze Story finden Sie hier:
http://www.interessen-gemeinschaft-ipco.ch/staatsmacht_auf_abwegen/sz_justiz_waescht_in_4_gaengen_weiss.pdf




Links: ein Video über den Alltag von Franz Arnold.

Ein selbständiger Geschäftsmann mit einer wunderbaren Arbeit, guten Kunden und einem gut funktionierenden Bekannten- Familien- und Freundes-Kreis.



Es war sein persönlicher Freundeskreis, der ihm half, sich den ungerechten Fesseln der Polizei und der Zwangspsychiatrisierung zu entledigen.
Hätten auch Sie einen guten Freundeskreis - wenn man Sie zu Unrecht wegsperrte ?
Zur Geschichte von Franz Arnold: Von der Autorin, Monika Brunschwiler:

Den Polizisten ist die Hand zu locker, sie üben zu oft unverhältnismässige Gewalt aus, hier am 21. September 2012: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit war es eine gewalttätige unberechtigte Hinderung beim Umparkieren des  Fahrzeuges von Franz Arnold. Er wollte  nur sein Fahrzeug umparkieren. Dies damit er - so es die Polizisten von ihm verlangt hatten - diese wegen einem Betrag von Fr. 66.- zum Amt hätte begleiten  können ! - aber das rechtskonforme Benehmen von Franz Arnold, nämlich sein Fahrzeug rechtskonform stehen  lassen zu wollen, wurde durch das gewalttätige Eingreifen der Polizisten verhindert, die ihn am Einsteigen ins Fahrzeug mit Gewalt hinderten. Dies mit solcher Gewalt, dass es ihn zu Boden warf! Er spielte nicht bewusstlos, er war "belämmert" wie man eben nach solch einem Gewaltstoss von Polizisten in der Regel ist !!!


der Klassiker: Was schrieb die Polizei in ihrem 15-Zeilen Bericht ?

"er wehrte sich" (damit ist wahrscheinlich das rechtskonforme Parkieren eines Fahrzeuges gemeint)

"er simulierte einen Bewusstlosen"
(damit wird die unverhältnismässige Anwendung von Gewalt seitens der Polizei oft vertuscht - auch Schutzbehautpung genannt) 

"In der Folge wurde er mit der Ambulanz ins Spital Lachen eingeliefert. Nach diversen Abklärungen wurde durch die Ärzte der Freiheitsentzug verfügt."
(damit ist in der Regel für einen Polizeikenner klar, dass wieder einmal eine Ärztin ohne mit dem Betroffenen zu reden, nur mit den Polizisten redete, deren Aussagen notierte, und keine Aussagen des Patienten notierte, sondern, auf "Polizei-Anordnung" fein säuberlich deren Tat vertuschte, verdrehte, und wieder einmal in einem Polizeifall die Polizisten sogar nicht davor zurück gescheut haben, Ärzte für ihre Zwecke zu missbrauchen und Tausende von Franken einem unschuldigen Bürger zu verursachen und seinen Ruf zu schädigen!)
Dieser ganze Artikel wurde im Einverständnis mit Herr Franz Arnold verfasst, ebenso diesese Veröffentlichungen verbreitet: Zum Lesen einfach scrollen..., mehr finden Sie hier: http://www.interessen-gemeinschaft-ipco.ch/staatsmacht_auf_abwegen/sz_justiz_waescht_in_4_gaengen_weiss.pdf
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Prozessgeschichte:

Wie Eingangs erwähnt wurde er am 21.9.12 verhaftet und zwangspsychiatrisiert.
Er zeigte die Polizisten an. Diese Anzeige wurde mit einer Einstellungsverfügung erledigt, die aber erfolgreich angefochten wurde. Nun heute 16.4.16, Dienstag werden verschiedene Einvernahmen durchgeführt. Die beschuldigten Polizisten werden heute befragt. Wie es dann weiter geht, wird uns Franz Arnold sicherlich dann noch verraten.

Die Fortsetzung finden Sie hier:
http://www.interessen-gemeinschaft-ipco.ch/staatsmacht_auf_abwegen/sz_justiz_waescht_in_4_gaengen_weiss.pdf
Publiziert von Herrn Salinger, Home: http://www.interessen-gemeinschaft-ipco.ch

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