Die Luzerner Zeitung: Am 24. November 2014: Die Rundschau wolle die Akten nicht herausgeben !
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/ur/uri/Rundschau-will-Unterlagen-nicht-aushaendigen;art97,632388
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/ur/uri/Rundschau-will-Unterlagen-nicht-aushaendigen;art97,632388
Links des Schweizer Fernsehens srf inklusive der Rundschau und allgemeine Chronologie:
Stand 2016:
05.10.2016; Ignaz Walker will einen kompletten Freispruch und ging noch einmal vor das Bundesgericht. Die Antwort auf diese Beschwerde ist ausstehend - Irrtum vorbehalten.
18.04.2016; Ignaz Walker wird grösstenteils freiesprochen: http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/ur/uri/Ignaz-Walker-Urteil;art97,719771
Stand 2015:
Für mich die wichtigste Enthüllung, die den Verdacht, dass der Kronzeuge ein bezahlter Informant von der Polizei sein könnte war hier:
21.10.2015: Mittwoch, Staatsanwalt verschweigt Ermittlungsergebnisse: der Tote Kronzeuge, klicken Sie hier......
Hier aufgelistet, die Einträge die sich finden lassen
auf "Suche" des Schweizer Fernsehens: http://www.srf.ch/suche?q=Ignaz+Walker
24.11.2015; Die Rundschau will dem Obergericht keine Unterlagen aushändigen. (beruft sich auf das Redaktionsgeheimnis)
18.11.2015; Urteil im Fall Walker verzögert sich, nicht vor Mitte Dezember 2015. Das Obergericht habe mit der Urteilsberatung begonnen.
30.10.2015; Barbetreiber kritisiert im Schlusswort Urner Justiz
30.10.2015; Verhärtete Fronten im Urner Mordprozess ... Der Abschluss gehörte dem Beschuldigten, Ignaz Walker. ... Das Obergericht
hatte Walker zu einer 15 ... die damalige Gattin Walkers wurde durch drei ...
28.10.2015; Der Verteidiger fordert erneut Freispruch ... Im Prozess gegen den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker hat
der Verteidiger der Urner Staatsanwaltschaft die Integrität ...
26.10.2015; Staatsanwalt fordert Verurteilung wegen Mordes ... Imholz hat am Montag Kritik zurückgewiesen: Er habe das Verfahren gegen
den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker sehr wohl korrekt ...
26.10.2015; 55'000 Zuschauer am Lucerne City Marathon ... Der Berufungsprozess Ignaz Walker im Kanton Uri geht am Montag in die
dritte Runde. Moderation: Radka Laubacher, Redaktion ...
21.10.2015; «Walker-Prozess», Industrieareal Domat-Ems, jüngste Nationalrätin ... Nationalrätin. Video «Schweiz aktuell vom 21.10.2015» abspielen.
Überraschende Wende im Mordprozess Ignaz Walker. ...
21.10.2015; Verteidiger fordert Freispruch
... Am zweiten Tag des Prozesses gegen Ignaz Walker hat der Verteidiger des wegen Tötungsdelikten angeklagten Erstfelder Barbetreibers vor dem ...
21.10.2015; Fall Walker: Staatsanwaltschaft verschweigt Ermittlungsergebnisse ... Ignaz Walker beteuert bis heute, er habe damals in Erstfeld nicht ... Walkers Verteidiger verlangte deshalb mehrmals, dass das Gericht den Holländer ...
21.10.2015; Fall Walker: Überraschung am zweiten Prozesstag ... Am zweiten Tag des Prozesses gegen Ignaz Walker ist überraschend das
abgeschlossene Beweisaufnahmeverfahren erneut eröffnet worden. ...
21.10.2015; Fall Walker/SVP-Strategie für 2. BR-Sitz/Albert Rösti/Papstbrief ... Der tote Kronzeuge. Seit Montag läuft vor dem Obergericht in Altdorf
der Prozess gegen den Barbetreiber Ignaz Walker. ...
19.10.2015; Erster Prozesstag abgeschlossen ... Zu Beginn des zweiten Mordprozesses gegen den Erstfelder Barbetreiber
Ignaz Walker hat das Urner Obergericht verschiedene Personen befragt. ...
19.10.2015; Erster Prozesstag abgeschlossen ... Zu Beginn des zweiten Mordprozesses gegen den Erstfelder Barbetreiber
Ignaz Walker hat das Urner Obergericht verschiedene Personen befragt. ...
16.10.2015; Im Fall von Ignaz Walker sitzen auch Laien zu Gericht Im Fall von Ignaz Walker sitzen auch Laien zu Gericht. Der Fall des
ehemaligen Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker wird ...
22.9.2015; Erstfelder Barbetreiber kommt aus Sicherheitshaft frei ... Der Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker, gegen den wegen Mordversuchs ein Prozess hängig ist, kann das Gefängnis verlassen. ...
22.9.2015; Erstfelder Barbetreiber wird aus Sicherheitshaft entlassen ... Der Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker, gegen den wegen Mordversuchs
ein Prozess hängig ist, kann das Gefängnis verlassen. ...
9.9.2015; Fall Walker: Ausstandsfrage bleibt weiter offen ... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker soll vor fünf Jahren die Ermordung
seiner Frau in Auftag gegeben haben. Der Fall ...
9.9.2015; Ausstandsfrage im Fall Walker bleibt weiter offen Ausstandsfrage im Fall Walker bleibt weiter offen. Sendetermine: Erste
Ausstrahlung: Mittwoch, 9. September 2015, 12:03 Uhr, Radio SRF 1. ...
21.7.2015; Ignaz Walker wird nicht aus Haft entlassen Ignaz Walker wird nicht aus Haft entlassen. Der Erstfelder Barbetreiber,
der sich seit über vier Jahren in Sicherheitshaft ...
9.7.2015; Warum im Urner Justizfall jetzt auch ein Auswärtiger ermittelt ... «Ignaz Walker hat damit nichts zu tun», sagte Sasa Sindelic, im Fall Walker
verurteilt wegen versuchten Mordes in Mittäterschaft. ...
24.6.2015; Urner Justizaffäre: Neue Aussagen setzen Behörden unter Druck ... Walkers Ex-Frau und ihr Freund wollten sich dazu nicht äussern. Walker wieder in Haft. Ignaz Walker selbst hat stets seine Unschuld beteuert. ...
28.5.2015; Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament. Sendetermine: Erste
Ausstrahlung: Donnerstag, 28. Mai 2015, 7:32 Uhr, Radio SRF 1. ...
27.5.2015; Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament. Der Fall des Erstfelder
Barbetreiber hat am Mittwoch auch den Urner Landrat beschäftigt. ...
6.5.2015; Ignaz Walker sitzt wieder im Gefängnis Ignaz Walker sitzt wieder im Gefängnis. Sendetermine: ... Sicherheitshaft.
Bildlegende: Ignaz Walker sitzt wieder in Sicherheitshaft SRF. ...
5.5.2015; Bundesgericht: Urner Barbetreiber wieder in Sicherheitshaft ... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker muss im Mordversuchsfall wieder
ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde ...
5.5.2015; Bundesgericht schickt Urner Barbetreiber wieder ins Gefängnis
... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker muss im Mordversuchsfall wieder ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde ...
15.4.2015; Neue Vorwürfe an Urner Ermittler: Todesfall ungenügend untersucht ... Mai 2012 brach der Vater von Ignaz Walker tot zusammen. Dies geschah im Wohnhaus von Ignaz Walkers Bruder F. Der plötzliche Tod des Vaters ...
15.4.2015; Fall Walker: Vorwürfe an Regierungsrat, Demo gegen Sparmassnahmen ... Kritik an Urner Regierung im Fall Walker. Die Staatspolitische Kommission des Landrats kritisiert die Regierung im Fall Ignaz Walker. ...
15.4.2015; Urner Justiz, Polinnen für Spitäler, Thomas Heiniger, Mafia Rom ... Nach der Haftentlassung des Cabaretbetreibers Ignaz Walker kommt die ...
zwischen dem angeblichen Mordanschlag auf Walkers Exfrau und dem ...
9.4.2015; «Die externe Untersuchung ist kein Sinneswandel» ... Bildlegende: Der Fall um den ehemaligen Barbetreiber Ignaz Walker (li) ging
bis vor das Bundesgericht. SRF. Weiter in der Sendung: ...
29.1.2015; Barbesitzer aus Uri wieder auf freiem Fuss ... freiem Fuss. Seit vier Jahren sass Ignaz Walker in Sicherheitshaft, am
Donnerstag wurde er vorläufig aus der Haft entlassen. ...
29.1.2015; Urner Barbesitzer aus der Haft entlassen
... Mordkomplott seien Walkers damalige Ehefrau und ihr Freund gewesen.
«Das Ziel war ein vorgetäuschter Mord, damit Ignaz Walker beschuldigt ...
29.1.2015; Urner Barbetreiber aus Gefängnis entlassen, Zuger Sex-Affäre
... Freilassung nach vier Jahren. Das Urner Obergericht hat Ignaz Walker
nach vier Jahren aus der Sicherheitshaft entlassen. ...
7.1.2015; Urner Justiz-Fall: Auftragsschütze entlastet Walker
... Mordkomplott seien Walkers damalige Ehefrau und ihr Freund gewesen.
«Das Ziel war ein vorgetäuschter Mord, damit Ignaz Walker beschuldigt ...
7.1.2015; Massaker von Paris, Mustafa Memeti, Schweizermacher, Fall Walker
... Fall Walker. Der Erstfelder Bar-Besitzer Ignaz Walker sitzt im Gefängnis.
Unschuldig, wie er sagt. Vier von 15 Jahren hat er bereits abgesessen. ...
19.12.2014; Wende in Urner Justiz-Fall: Bundesgericht hebt Urteil auf
... des Kantons Uri wurde Ignaz Walker zu 15 ... Walker selber beteuerte stets seine
Unschuld. ... Jetzt hat das Bundesgericht Walkers Beschwerde in ...
12.11.2014; Urner Polizei verstösst gegen Gesetze: Untersuchung gefordert
... Doch Ignaz Walker beteuerte seine Unschuld. ... wenige Monate zuvor persönlich
mit Walker in ein ... einem privaten Besuch in Walkers Striptease-Bar ...
20.1.2014; Fall Ignaz Walker: Strafrechtsprofessor greift Urner Justiz an
... Ignaz Walker sitzt seit November 2010 hinter Gittern. Damals schoss jemand
auf Walkers Ehefrau, eine ehemalige Cabaret-Tänzerin. ...
Stand 2016:
05.10.2016; Ignaz Walker will einen kompletten Freispruch und ging noch einmal vor das Bundesgericht. Die Antwort auf diese Beschwerde ist ausstehend - Irrtum vorbehalten.
18.04.2016; Ignaz Walker wird grösstenteils freiesprochen: http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/ur/uri/Ignaz-Walker-Urteil;art97,719771
Stand 2015:
Für mich die wichtigste Enthüllung, die den Verdacht, dass der Kronzeuge ein bezahlter Informant von der Polizei sein könnte war hier:
21.10.2015: Mittwoch, Staatsanwalt verschweigt Ermittlungsergebnisse: der Tote Kronzeuge, klicken Sie hier......
Hier aufgelistet, die Einträge die sich finden lassen
auf "Suche" des Schweizer Fernsehens: http://www.srf.ch/suche?q=Ignaz+Walker
24.11.2015; Die Rundschau will dem Obergericht keine Unterlagen aushändigen. (beruft sich auf das Redaktionsgeheimnis)
18.11.2015; Urteil im Fall Walker verzögert sich, nicht vor Mitte Dezember 2015. Das Obergericht habe mit der Urteilsberatung begonnen.
30.10.2015; Barbetreiber kritisiert im Schlusswort Urner Justiz
30.10.2015; Verhärtete Fronten im Urner Mordprozess ... Der Abschluss gehörte dem Beschuldigten, Ignaz Walker. ... Das Obergericht
hatte Walker zu einer 15 ... die damalige Gattin Walkers wurde durch drei ...
28.10.2015; Der Verteidiger fordert erneut Freispruch ... Im Prozess gegen den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker hat
der Verteidiger der Urner Staatsanwaltschaft die Integrität ...
26.10.2015; Staatsanwalt fordert Verurteilung wegen Mordes ... Imholz hat am Montag Kritik zurückgewiesen: Er habe das Verfahren gegen
den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker sehr wohl korrekt ...
26.10.2015; 55'000 Zuschauer am Lucerne City Marathon ... Der Berufungsprozess Ignaz Walker im Kanton Uri geht am Montag in die
dritte Runde. Moderation: Radka Laubacher, Redaktion ...
21.10.2015; «Walker-Prozess», Industrieareal Domat-Ems, jüngste Nationalrätin ... Nationalrätin. Video «Schweiz aktuell vom 21.10.2015» abspielen.
Überraschende Wende im Mordprozess Ignaz Walker. ...
21.10.2015; Verteidiger fordert Freispruch
... Am zweiten Tag des Prozesses gegen Ignaz Walker hat der Verteidiger des wegen Tötungsdelikten angeklagten Erstfelder Barbetreibers vor dem ...
21.10.2015; Fall Walker: Staatsanwaltschaft verschweigt Ermittlungsergebnisse ... Ignaz Walker beteuert bis heute, er habe damals in Erstfeld nicht ... Walkers Verteidiger verlangte deshalb mehrmals, dass das Gericht den Holländer ...
21.10.2015; Fall Walker: Überraschung am zweiten Prozesstag ... Am zweiten Tag des Prozesses gegen Ignaz Walker ist überraschend das
abgeschlossene Beweisaufnahmeverfahren erneut eröffnet worden. ...
21.10.2015; Fall Walker/SVP-Strategie für 2. BR-Sitz/Albert Rösti/Papstbrief ... Der tote Kronzeuge. Seit Montag läuft vor dem Obergericht in Altdorf
der Prozess gegen den Barbetreiber Ignaz Walker. ...
19.10.2015; Erster Prozesstag abgeschlossen ... Zu Beginn des zweiten Mordprozesses gegen den Erstfelder Barbetreiber
Ignaz Walker hat das Urner Obergericht verschiedene Personen befragt. ...
19.10.2015; Erster Prozesstag abgeschlossen ... Zu Beginn des zweiten Mordprozesses gegen den Erstfelder Barbetreiber
Ignaz Walker hat das Urner Obergericht verschiedene Personen befragt. ...
16.10.2015; Im Fall von Ignaz Walker sitzen auch Laien zu Gericht Im Fall von Ignaz Walker sitzen auch Laien zu Gericht. Der Fall des
ehemaligen Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker wird ...
22.9.2015; Erstfelder Barbetreiber kommt aus Sicherheitshaft frei ... Der Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker, gegen den wegen Mordversuchs ein Prozess hängig ist, kann das Gefängnis verlassen. ...
22.9.2015; Erstfelder Barbetreiber wird aus Sicherheitshaft entlassen ... Der Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker, gegen den wegen Mordversuchs
ein Prozess hängig ist, kann das Gefängnis verlassen. ...
9.9.2015; Fall Walker: Ausstandsfrage bleibt weiter offen ... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker soll vor fünf Jahren die Ermordung
seiner Frau in Auftag gegeben haben. Der Fall ...
9.9.2015; Ausstandsfrage im Fall Walker bleibt weiter offen Ausstandsfrage im Fall Walker bleibt weiter offen. Sendetermine: Erste
Ausstrahlung: Mittwoch, 9. September 2015, 12:03 Uhr, Radio SRF 1. ...
21.7.2015; Ignaz Walker wird nicht aus Haft entlassen Ignaz Walker wird nicht aus Haft entlassen. Der Erstfelder Barbetreiber,
der sich seit über vier Jahren in Sicherheitshaft ...
9.7.2015; Warum im Urner Justizfall jetzt auch ein Auswärtiger ermittelt ... «Ignaz Walker hat damit nichts zu tun», sagte Sasa Sindelic, im Fall Walker
verurteilt wegen versuchten Mordes in Mittäterschaft. ...
24.6.2015; Urner Justizaffäre: Neue Aussagen setzen Behörden unter Druck ... Walkers Ex-Frau und ihr Freund wollten sich dazu nicht äussern. Walker wieder in Haft. Ignaz Walker selbst hat stets seine Unschuld beteuert. ...
28.5.2015; Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament. Sendetermine: Erste
Ausstrahlung: Donnerstag, 28. Mai 2015, 7:32 Uhr, Radio SRF 1. ...
27.5.2015; Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament Der Fall Ignaz Walker beschäftigt das Urner Parlament. Der Fall des Erstfelder
Barbetreiber hat am Mittwoch auch den Urner Landrat beschäftigt. ...
6.5.2015; Ignaz Walker sitzt wieder im Gefängnis Ignaz Walker sitzt wieder im Gefängnis. Sendetermine: ... Sicherheitshaft.
Bildlegende: Ignaz Walker sitzt wieder in Sicherheitshaft SRF. ...
5.5.2015; Bundesgericht: Urner Barbetreiber wieder in Sicherheitshaft ... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker muss im Mordversuchsfall wieder
ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde ...
5.5.2015; Bundesgericht schickt Urner Barbetreiber wieder ins Gefängnis
... Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker muss im Mordversuchsfall wieder ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde ...
15.4.2015; Neue Vorwürfe an Urner Ermittler: Todesfall ungenügend untersucht ... Mai 2012 brach der Vater von Ignaz Walker tot zusammen. Dies geschah im Wohnhaus von Ignaz Walkers Bruder F. Der plötzliche Tod des Vaters ...
15.4.2015; Fall Walker: Vorwürfe an Regierungsrat, Demo gegen Sparmassnahmen ... Kritik an Urner Regierung im Fall Walker. Die Staatspolitische Kommission des Landrats kritisiert die Regierung im Fall Ignaz Walker. ...
15.4.2015; Urner Justiz, Polinnen für Spitäler, Thomas Heiniger, Mafia Rom ... Nach der Haftentlassung des Cabaretbetreibers Ignaz Walker kommt die ...
zwischen dem angeblichen Mordanschlag auf Walkers Exfrau und dem ...
9.4.2015; «Die externe Untersuchung ist kein Sinneswandel» ... Bildlegende: Der Fall um den ehemaligen Barbetreiber Ignaz Walker (li) ging
bis vor das Bundesgericht. SRF. Weiter in der Sendung: ...
29.1.2015; Barbesitzer aus Uri wieder auf freiem Fuss ... freiem Fuss. Seit vier Jahren sass Ignaz Walker in Sicherheitshaft, am
Donnerstag wurde er vorläufig aus der Haft entlassen. ...
29.1.2015; Urner Barbesitzer aus der Haft entlassen
... Mordkomplott seien Walkers damalige Ehefrau und ihr Freund gewesen.
«Das Ziel war ein vorgetäuschter Mord, damit Ignaz Walker beschuldigt ...
29.1.2015; Urner Barbetreiber aus Gefängnis entlassen, Zuger Sex-Affäre
... Freilassung nach vier Jahren. Das Urner Obergericht hat Ignaz Walker
nach vier Jahren aus der Sicherheitshaft entlassen. ...
7.1.2015; Urner Justiz-Fall: Auftragsschütze entlastet Walker
... Mordkomplott seien Walkers damalige Ehefrau und ihr Freund gewesen.
«Das Ziel war ein vorgetäuschter Mord, damit Ignaz Walker beschuldigt ...
7.1.2015; Massaker von Paris, Mustafa Memeti, Schweizermacher, Fall Walker
... Fall Walker. Der Erstfelder Bar-Besitzer Ignaz Walker sitzt im Gefängnis.
Unschuldig, wie er sagt. Vier von 15 Jahren hat er bereits abgesessen. ...
19.12.2014; Wende in Urner Justiz-Fall: Bundesgericht hebt Urteil auf
... des Kantons Uri wurde Ignaz Walker zu 15 ... Walker selber beteuerte stets seine
Unschuld. ... Jetzt hat das Bundesgericht Walkers Beschwerde in ...
12.11.2014; Urner Polizei verstösst gegen Gesetze: Untersuchung gefordert
... Doch Ignaz Walker beteuerte seine Unschuld. ... wenige Monate zuvor persönlich
mit Walker in ein ... einem privaten Besuch in Walkers Striptease-Bar ...
20.1.2014; Fall Ignaz Walker: Strafrechtsprofessor greift Urner Justiz an
... Ignaz Walker sitzt seit November 2010 hinter Gittern. Damals schoss jemand
auf Walkers Ehefrau, eine ehemalige Cabaret-Tänzerin. ...
Aus www.watson.ch :
Watson am 26.11.2015, Titel der Autorin, von Monika Brunschwiler: "Organisierte Polizeikriminalität - Versetzungen um Sachen zu vertuschen?"
http://www.watson.ch/!474687446
Watson am 30.10.2015 Der Fall Walker, ein Überblick
http://www.watson.ch/!102181946?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 28.10.2015 Setzte die Justiz auch Sindelic unter Druck?
http://www.watson.ch/!634743562?utm_medium=earned&utm_source=facebook&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 27.10.2015 Verstiess die Staatsanwaltschaft gegen den Grundsatz von Treu und Glauben?
http://www.watson.ch/!888273338?
Watson am 26.10.2015 Die Staatsanwaltschaft habe zu keinem Zeitpunkt gelogen
http://www.watson.ch/!186554134?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
"Die Staatsanwaltschaft habe zu keinem Zeitpunkt gelogen" - Anmerkung: das muss definitiv in Klammern gesetzt werden ! Persönlich sah ich nirgends so viele lügenden Mitarbeiter wie während den 17 Jahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft (2Jahre).
Watson am 25.10.2015 Rechtsverständnis der Urner Justiz
http://www.watson.ch/!816950246?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 21.10.2015 Wurde auch der Forensiker unter Druck gesetzt?
http://www.watson.ch/!949219503?utm_medium=earned&utm_source=facebook&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 26.11.2015, Titel der Autorin, von Monika Brunschwiler: "Organisierte Polizeikriminalität - Versetzungen um Sachen zu vertuschen?"
http://www.watson.ch/!474687446
Watson am 30.10.2015 Der Fall Walker, ein Überblick
http://www.watson.ch/!102181946?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 28.10.2015 Setzte die Justiz auch Sindelic unter Druck?
http://www.watson.ch/!634743562?utm_medium=earned&utm_source=facebook&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 27.10.2015 Verstiess die Staatsanwaltschaft gegen den Grundsatz von Treu und Glauben?
http://www.watson.ch/!888273338?
Watson am 26.10.2015 Die Staatsanwaltschaft habe zu keinem Zeitpunkt gelogen
http://www.watson.ch/!186554134?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
"Die Staatsanwaltschaft habe zu keinem Zeitpunkt gelogen" - Anmerkung: das muss definitiv in Klammern gesetzt werden ! Persönlich sah ich nirgends so viele lügenden Mitarbeiter wie während den 17 Jahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft (2Jahre).
Watson am 25.10.2015 Rechtsverständnis der Urner Justiz
http://www.watson.ch/!816950246?utm_medium=earned&utm_source=app&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Watson am 21.10.2015 Wurde auch der Forensiker unter Druck gesetzt?
http://www.watson.ch/!949219503?utm_medium=earned&utm_source=facebook&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
Diverse Medien:
Die Basler Zeitung am 28.10.2015: Das ganze Verfahren sei von der Unwahrheit angesteckt:
Anwalt Linus Jaeggi wird vor dem Rathaus in Altdorf interviewt. (19. Oktober 2015)
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Verteidiger-will-Akten-in-den-Ofen-schmeissen/story/10535896
Die NZZ am 26.10.2015 : Titel "Urner Turbulenzen"
http://www.nzz.ch/schweiz/urner-turbulenzen-1.18635640
Die NZZ am 6.11.2015 : Titel "Der Fall Ignaz Walker und die Medien"
http://www.nzz.ch/feuilleton/medien/der-fall-ignaz-walker-und-die-medien-1.18642427
Die NZZ am 17.11.2015 : Titel "Urteil wird frühestens Mitte Dezember sein"
http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfaelle-und-verbrechen/fall-ignaz-walker-urteil-im-urner-mordprozess-fruehestens-mitte-dezember-1.18647919
Die NZZ am 24.11.2015 : Titel "Rundschau will Unterlagen nicht aushändigen"
http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfaelle-und-verbrechen/rundschau-sieht-keinen-grund-zur-kooperation-mit-urner-justiz-1.18651913
Die Online Presse, das Schweizer Portal, danach, am 2. November 2015:
http://medienwoche.ch/2015/11/02/der-fall-ignaz-walker-oder-wenn-die-medien-ploetzlich-unangenehm-werden/?replytocom=152203#respond
Die Basler Zeitung am 28.10.2015: Das ganze Verfahren sei von der Unwahrheit angesteckt:
Anwalt Linus Jaeggi wird vor dem Rathaus in Altdorf interviewt. (19. Oktober 2015)
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Verteidiger-will-Akten-in-den-Ofen-schmeissen/story/10535896
Die NZZ am 26.10.2015 : Titel "Urner Turbulenzen"
http://www.nzz.ch/schweiz/urner-turbulenzen-1.18635640
Die NZZ am 6.11.2015 : Titel "Der Fall Ignaz Walker und die Medien"
http://www.nzz.ch/feuilleton/medien/der-fall-ignaz-walker-und-die-medien-1.18642427
Die NZZ am 17.11.2015 : Titel "Urteil wird frühestens Mitte Dezember sein"
http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfaelle-und-verbrechen/fall-ignaz-walker-urteil-im-urner-mordprozess-fruehestens-mitte-dezember-1.18647919
Die NZZ am 24.11.2015 : Titel "Rundschau will Unterlagen nicht aushändigen"
http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfaelle-und-verbrechen/rundschau-sieht-keinen-grund-zur-kooperation-mit-urner-justiz-1.18651913
Die Online Presse, das Schweizer Portal, danach, am 2. November 2015:
http://medienwoche.ch/2015/11/02/der-fall-ignaz-walker-oder-wenn-die-medien-ploetzlich-unangenehm-werden/?replytocom=152203#respond
Walker Ignaz hier zitiert:
"zufälligerweise erlaubte sich der Verteidiger einen Verhandlungstag zuvor die Polizeimethoden in Frage zu stellen. Da bin ich
doch selber schuld, wenn ich diese Darlegungen nicht verhindert habe und man mir dann deshalb die Schranken aufzeigen
musste.
An die Einschüchterungsversuche der Polizei habe ich mich seit meiner Zeugenaussage gegen die Polizisten, die an
der Sachbeschädigung im Restaurant Schlossberg 2005 beteiligt waren, gewöhnt.
Ungewohnt war, dass man aus dem Verlauf des Verfahrens so viel Selbstvertrauen schöpfte, um direkt unter den Augen des Gerichts weiter zu machen.
Man wollte mir konkret noch unmittelbar vor meinem Schlusswort zeigen, welches Ausmass das polizeiliche Selbstverständnis besitzen kann.
Vielleicht wollte man mir auch nur darlegen, dass ich mein kompromitierendes Wissen besser nicht preisgeben sollte.
Informationen zum Beispiel über den Drogenhandel haben mich damals kaum interessiert. Meine Priorität bestand darin, mein
Lokal diesbezüglich frei zu halten
"zufälligerweise erlaubte sich der Verteidiger einen Verhandlungstag zuvor die Polizeimethoden in Frage zu stellen. Da bin ich
doch selber schuld, wenn ich diese Darlegungen nicht verhindert habe und man mir dann deshalb die Schranken aufzeigen
musste.
An die Einschüchterungsversuche der Polizei habe ich mich seit meiner Zeugenaussage gegen die Polizisten, die an
der Sachbeschädigung im Restaurant Schlossberg 2005 beteiligt waren, gewöhnt.
Ungewohnt war, dass man aus dem Verlauf des Verfahrens so viel Selbstvertrauen schöpfte, um direkt unter den Augen des Gerichts weiter zu machen.
Man wollte mir konkret noch unmittelbar vor meinem Schlusswort zeigen, welches Ausmass das polizeiliche Selbstverständnis besitzen kann.
Vielleicht wollte man mir auch nur darlegen, dass ich mein kompromitierendes Wissen besser nicht preisgeben sollte.
Informationen zum Beispiel über den Drogenhandel haben mich damals kaum interessiert. Meine Priorität bestand darin, mein
Lokal diesbezüglich frei zu halten
Schlusswort von Walker Ignaz persönlich:
am Freitag, 30. Oktober 2015 im Rathaus Altdorf, am Obergericht des Kantons Uri
von:
www.ignazwalker.wordpress.com
!
!
Sehr geehrter Herr Obergerichtsvizepräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Oberrichter
!
Bevor ich Ihnen in meinem Schlusswort ein Geheimnis verrate, werde ich kurz auf verschiedene Darlegungen eingehen. Dabei
werde ich auch vielfach die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft aus ihrem Plädoyer zitieren. Ich verspreche ihnen,
es wird nicht langweilig. Da Sie sich auch in ihren Darlegungen an die Schriftsprache hielten, werde ich das auch so
handhaben.
Zuerst finde ich es schon merkwürdig, dass nach der Rückweisung des Bundesgerichts das gleiche Gericht, in nahezu
gleicher Zusammensetzung, erneut in diesem Fall die Entscheidungskompetenz innehat. Welcher Richter, dem im Vorfeld
unzulässige Beurteilung von angeblichen Beweismitteln vorgeworfen wird, möchte die Angelegenheit nicht selber wieder
zurechtbiegen?
Bereits damals haben sie nicht anhand von vorliegenden Fakten, sondern mit einer simplen Pragmatik entschieden. Mit
anderen Worten: Sie suchten eine Möglichkeit mich schuldig zu sprechen. Dabei sind sie sämtlichen Wahrheiten, von denen
sie selbstverständlich nichts wussten, energisch entgegengetreten. Im Gegensatz zu meinem Verteidiger, bin ich überzeugt,
dass sie, und damit meine ich jeden einzelnen von ihnen, eine Mitschuld tragen. Herr Jäggi kennt einerseits die
Gepflogenheiten und Verhaltensweisen in Uri nicht so gut wie ich und andererseits hat er ihnen ja auch in seinem Plädoyer
dargelegt, wer seine Rechnungen kontrolliert und bezahlt. Sicherlich kann er die juristische Schuld besser beurteilen, das ist
jedoch meiner Meinung nach nur ein Teil. Persönlich hege ich Zweifel an ihrer Neutralität und damit bin ich nicht alleine. In
diesen Verhandlungstagen geschah wenig, was meine Zweifel hätte zerstreuen können. Trotzdem war ich immer sehr
zuversichtlich, denn die Ratio und Logik sollten normalerweise immer stärker sein als jedes Vorurteil. Ausserdem musste ich
auch mit weniger Überraschungen klar kommen. Ich werde in meinem Schlusswort auch versuchen aufzuzeigen, was diese
Haft für mich bedeutet hat.
!
Frau Zumtaugwald sowie der Staatsanwalt kritisierten den angeblichen Einfluss der Medien auf diesen Prozess. Wenn man
Geister ruft, sollte man nicht überrascht sein, wenn sie kommen und bleiben. Tatsächlich waren die Boulevardmedien gerne
bereit mitzumachen und sie waren wie immer schnell, konsequent und absolut sicher. Die weinende Mutter mit dem Kleinkind
auf den Armen gegen den bekannten Cabaretbetreiber in Handschellen, welche Resonanz zu dieser Darstellung wird da wohl
.
1
entstehen? Es ist auch nicht so, dass man Heute behaupten könnte, man wäre bei der Inszenierung etwas naiv gewesen oder
man hätte, Zitat Natali:
!
„Erst nach den Gesprächen mit Journalisten gemerkt, wie die Medien funktionieren.“
!
Wenn es so gewesen wäre, dann hätte sie es wohl, so intelligent wie sie ist, sehr schnell und nicht erst nach Monaten
festgestellt. Ausserdem haben wir uns nach dem Vorfall Ali Septi, damals noch zusammen, mit dieser Problematik intensiv
auseinandergesetzt. Wenn Natali also behauptet, von den Zeitungen über den Tisch gezogen worden zu sein, ist das ganz
einfach eine weitere Lügengeschichte, nur um nicht wegen den konkreten Aussagen, die sie zu Journalisten gemacht hat,
überführt werden zu können. Es ist so offensichtlich, dass man auf eine Befragung der betroffenen Journalisten, übrigens auch
von verschiedenen Zeitungen, getrost verzichten kann. Mit der Weigerung, vor Gericht überhaupt noch darüber zu sprechen,
folgt sie wohl dem Rat ihrer Verteidigerin. Übrigens ist es ja nicht so, dass nur passiv Fragen beantwortet wurden. Bewusst
und geplant tat man alles, es wurden sogar entsprechende Inserate bezahlt, um eine Vorverurteilung zu erreichen, was
bekanntlich ja auch geschah. Die Behörden hätten beim Ausmass dieser Mediengeilheit, verbunden mit dem entsprechenden
Verhalten, bereits damals hellhörig werden müssen.
!
Erstaunt stellte ich im Verlauf dieses Verfahrens fest, dass es auch zu den normalen Gepflogenheiten einer Staatsanwaltschaft
gehört, die Medien mit Informationen zu bedienen, welche die Vorverurteilung unterstützten. Der ehemalige
Landgerichtsvizepräsident Stadler Karl äusserte sich diesbezüglich bereits anfänglich des Verfahrensstadiums in einem
Leserbrief und bezeichnete diese Veröffentlichungen als Sauerei.
Zitat: Es ist nicht nur eine illegale Beeinflussung der Entscheidungsträger, auch eine wirklichkeitsgetreue Ermittlung und
neutrale Zeugenbefragung wird dadurch massiv erschwert
,
wenn nicht sogar verunmöglicht.
!
Herr Stadler wusste sicherlich wovon er sprach, war er doch vor seiner Wahl zum Richter auch Staatsanwalt. Statt
Medienäusserungen zu neutralisieren oder zumindest zur Vorsicht zu mahnen, animierte die Staatsanwaltschaft die
angebliche Opferseite noch zu immer weiteren Schritten und wirkte dabei während meiner Untersuchungshaft selber aktiv mit.
Die Staatsanwaltschaft erkannte früh, dass die Medienpräsenz von Natali ihre Tätigkeit, insbesondre ihre zielgerichtete
Ermittlung legitimiere. Ich bin jederzeit bereit diese Tatsache anhand von detaillierten Dokumenten aufzuzeigen.
!
Nun versuchte Herr Oberstaatsanwalt Imholz ihnen anlässlich seines Parteivortrages ein ganz anderes Bild zu vermitteln.
Zitat Imholz
:
.
2
!
Nach Art.73 StPO untersteht die Staatsanwaltschaft der Geheimhaltungspflicht. Die StPO erlaubt es also der
Staatsanwaltschaft nicht beispielsweise, Akten, - mehr oder weniger ungefiltert-, an auserwählte Medien zu senden. Die StPO
erlaubt es der Staatsanwaltschaft nicht, Informationen im Interview herauszugeben. Dass damit ein mediales Ungleichgewicht
oder besser gesagt ein medialer Kampf mit ungleichen Spiessen im Vorfeld eines Prozesses entsteht, versteht sich von selbst.
!
Meine Damen und Herren, wenn sie sich die Zeit nehmen, die Medienberichte auch vom Archiv zu lesen stellen sie fest, dass
sich Herr Imholz mit dieser Aussage selbst ein Bein gestellt hat. Er hat nun sogar die Freundlichkeit, die Artikel der StPO
freundlich herauszusuchen, gegen die Staatsanwaltschaft damals mit voller Absicht verstossen hat. Das ist keine
Behauptung, alles ist ganz einfach belegbar mit Archivmaterial der Presse und Medien.
!
Weiter ging seine, zumindest für mich, sehr interessante Darstellung:
!
Dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht ganz sicher nicht diejenigen waren, welche Akten aus einem hängigen Verfahren
an einen Journalisten herausgegeben haben, erklärt sich allein aus dem vorgängig zitierten Art. 73StPO. Dass die
Privatklägerschaft kein Interesse an einer Herausgabe von Akten an die Medien hatte, liegt wohl auf der Hand. Es ist kaum
vorstellbar, dass
usw.
!
Wer genau hat denn die Auskünfte an die Zeitung erteilt und sind die Zitate und Zeitungsberichte der Privatklägerschaft und
Staatsanwaltschaft von damals sind alle reine Erfindungen der bösen Journalisten, ähnlich wie das Natali versucht hat
darzulegen? Weiter Zitat Imholz:
!
Dass dann Medienberichte in der Folge eher „verteidigerlastig und freundlich- „ rüberkommen versteht sich von selbst. Auch
in diesem Fall ist die Medienberichterstattung extrem einseitig ausgefallen. Nur, mit der effektiven Wahrheit haben diese
Medienberichte, wie bereits erwähnt, nichts zu tun.
!
Welche Berichte meinte nun Herr Imholz genau? Bezogen sich seine Äusserungen auf die Pressemitteilungen, die damals
fast alle faktisch abgefasst wurden, ohne Konjunktive und ohne Hinweis, dass man einzig und unreflektiert die Sicht von Natali
weitergab. Sie gab übrigens nur solchen Medien mehrmals Auskunft, die keine kritischen Fragen stellten. Bewusst wurde
vermittelt: So ist es gewesen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Spekulationen wurden geschickt als Tatsachen verkauft.
Die in der Presse zugewiesene Rollenverteilung passte der Staatsanwaltschaft damals optimal ins Konzept, nur deshalb
.
3
konnten solche Ausmasse überhaupt entstehen. Damals hörte man kein Aufschrei oder Gejammer der Staatsanwaltschaft. Wo
war damals der Anstand und die Fairness, die der Staatsanwalt heute für sich beansprucht?
Mit dem zweiten Teil seiner Äusserung hatte Herr Imholz jedoch Recht. Mit der effektiven Wahrheit hatten diese
Medienberichte tatsächlich nichts zu tun. Dazu Zitat Imholz weiter:
!
Das Gelesene oder gehörte aus dem Kopf zu verbannen ist jedoch nicht so einfach.
!
Das stimmt natürlich auch, aber warum nur machte Herr Imholz, oder andere Vertreter der Staatsanwaltschaft, diese Aussage
nicht viel früher? Damals hätte ich, so naiv wie ich manchmal bin, noch geglaubt, dass es ehrlich gemeint ist. Heute möchte
der Staatsanwalt offensichtlich, dass sie nur alle entlastenden Hinweise aus dem Kopf verbannen, wie er es doch so schön
darlegt. In der Gegenwart wurde mir auch bewusst, dass die Staatsanwaltschaft bereits damals genau wusste: Die
Geschichte von Natali konnte nicht stimmen. Dieser Meinung sind heute übrigens auch einige Urner Polizisten, mit denen ich
zwischenzeitlich gesprochen habe. Zum Glück habe ich mich im Leben nie über ein pauschales Feindbild definiert.
Eine Wende in der, Zitat Imholz
!
extrem einseitigen Berichterstattung
!
trat also erst ein, als auch die Verteidigung im weiteren Verlauf des Verfahrens, konkrete Fragen von Journalisten
beantwortete. Bis zum ersten Prozess, war es entsprechend nicht möglich, weil ich bewusst hermetisch abgeschirmt und
mundtot gemacht wurde. Die anfänglich dargelegten herbeigerufenen Geister waren nun einmal da, also musste man sich
mit ihnen auseinandersetzen. Nun konnte die Staatsanwaltschaft mit allgemeinen Äusserungen nicht mehr so einfach die
übliche Hetze unterstützen. Sie wurde plötzlich aufgefordert, zu konkreten Fragen, welche für die Wahrheitsfindung wichtig
gewesen wären, Stellung zu nehmen. Um sich nicht auf dieses Neuland einlassen zu müssen, verschanzte man sich dann
immer mehr hinter der Floskel, es handle sich um ein laufendes Verfahren und begann nun plötzlich die Öffentlichkeitsarbeit
zu kritisieren. Zuvor hat, wie erwähnt, das laufende Verfahren die Staatsanwaltschaft keineswegs von fragwürdigen
Medienäusserungen abgehalten. Warum auch, wenn ihr die Sache bereits so wichtig war, dass sie angeblich sogar vor
strafbaren Handlungen im Amt nicht zurückschreckte. Die Staatsanwaltschaft hat noch nie die Möglichkeit einer Präsenz in
den Medien ausgelassen, ausser man entschloss sich aus eigenen Interessen vorsichtig zu sein. Mit anderen Worten, als der
seriöse Journalismus begann Untersuchungsabläufe und Widersprüche zu beleuchten, geriet das übliche Konzept der
Staatsanwaltschaft ins Trudeln. Natürlich kann diese Art von Wachhund-Journalismus nur dort funktionieren, wo es etwas
aufzudecken gibt. Bald einmal stellte man jedoch ernüchternd fest, dass so grosse Hunde gar nicht existieren,
.
4
beziehungsweise einzelne Journalisten waren von der Menge des Inhaltes unter dem Teppich nicht nur überrascht, sie
wussten auch nicht so genau, wie sie mit diesem Dreck umgehen sollten. Dass nun die Staatsanwaltschaft damit nun nicht
mehr glücklich sein würde, versteht sich aus der Natur der Sache.
!
Fakt ist, dass jede Person, die sich ernsthaft, intensiv und vorurteilslos mit diesem Fall beschäftigt hat, zum Schluss kommen
muss, dass die Untersuchungsbehörden fehlerhaft gearbeitet haben. Alleine die fundierten Darlegungen der Verteidigung
belegen diese Behauptung genügend. Ob diese Fehler nun bewusst oder unbewusst gemacht wurden, ist in der Konsequenz
unbedeutend. Es wird auch nie
ernsthaft
untersucht werden, weil niemand die Eier dazu hat. Mehrere Reputationen wurden
angeblich schon durch die Fragen einiger Journalisten bedroht. Der Oberstaatsanwalt Imholz stellte dazu treffend fest:
Zitat:
„Wir befinden uns in einer delikaten Situation.“
!
Das entsprechende Mail, welches Herr Imholz an Regierungsrätin Heidi Zgraggen sendete, werde ich bewusst nicht weiter
kommentieren, weil ich glaube, dass es inhaltlich genug für sich spricht. Viel interessanter dabei war für mich, wie
selbstverständlich der Oberstaatsanwalt immer wieder das
wir
verwendete und somit die Zusammengehörigkeit geradezu
beschwor. Natürlich vermutete er nicht, dass sein Mail öffentlich wird, aber gerade deswegen ist es besonders beachtenswert.
!
Die Arbeit von Behörden zu kritisieren ist sicherlich nicht besonders intelligent, egal in welcher Lebenslage man sich befindet.
Jedoch beginnt unser Leben sowieso zu enden, wenn wir über die wichtigen Dinge des Lebens beginnen zu schweigen.
Bekanntlich zählt, besonders in Kreisen von Untersuchungsbehörden, loyales Verhalten und gegenseitiges Vertrauen. Man
muss nicht Psychologie studiert haben um zu wissen, was es heisst, in einer indoktrinierten Gruppe gegenseitig blindes
Vertrauen und absolute Loyalität auszuüben, sonst wird man entweder direkt rausgeschmissen oder es wird einem nahe
gelegt zu kündigen, wie bei mehreren Polizisten nach meiner Verhaftung. Bereits zu diesem Zeitpunkt hegten mehrere
Polizisten Zweifel an meiner Schuld und versuchten mich zumindest moralisch zu unterstützen. Ihnen wurde klar und deutlich
dargelegt, was erwartet wurde. Wenn man bleiben wollte, hatte man zu schweigen und wegzusehen, wenn die Truppe
manipulierte und versuchte ihre Fehler zu vertuschen. Der Eid auf das Gesetz wurde dabei zur Makulatur, denn die Reihen
mussten wieder geschlossen werden. Wenn die Exekutive, und dazu zähle ich jetzt auch die Regierung, dabei noch mit der
grenzenlosen Unterstützung der Judikative rechnen darf, kann ein Betroffener in diesen Seilschaften nur noch in Demut
ersticken oder versuchen mit Zynismus zu reagieren, denn sein Schicksal scheint besiegelt.
!
In diesem Fall hat die Verfahrensleitung zusätzlich Personen mit der Untersuchung beauftragt, von denen sie sich ein
vorbestimmtes Ergebnis erhofften.
.
5
!
Am bekanntesten wurde dabei sicherlich der Chef der Spurensicherung, Herr Doppel M. Darüber wurde bereits intensiv
gesprochen und geschrieben. Zusätzlich stelle ich nun die Frage, warum er auch beim Tod meines Vaters, als ich im
Gefängnis sass, erneut die Forensik leitete? Zufriedenstellende Antworten wird mir kaum jemand geben können. Wenn ich
dabei noch die rührende Anteilnahme von verschiedenen Seiten für seine Krankschreibung zu hören bekomme, ist das aus
meiner Sicht schon ein wenig speziell. Egal was er getan oder eben nicht getan hat, er ist in Freiheit und das ist gut so. Was
geschehen ist zeigt zumindest eine unfassbare Ignoranz auf, ich will gar nicht wissen von wem genau. Ebenfalls zeigt es auch
die bestehende Solidarität unter Behörden und das Zusammenspiel von Behörden und Politik. Natürlich war es sehr wichtig,
dass gewisse Politiker ohne die Fakten wirklich zu kennen, den Untersuchungspersonen vorbehaltlos Rückhalt erteilten. Nur
so bestätigt sich die nötige Arroganz, weiterhin bewusst Fehler zu begehen. Die Frage ist also nicht ob, sondern nur wann und
wie Wiederholungen in diesem Bereich stattfinden. Ob diese dann auch entdeckt werden ist fraglich, da einer Verteidigung
normalerweise die Mittel für eine solche Arbeit einfach fehlen. Von einer entsprechenden Untersuchung habe ich dabei
bewusst nicht gesprochen. Was viele nicht wissen, aus den Akten jedoch klar ersichtlich ist, sind folgende Seltsamkeiten:
!
Als Chefermittler bei der Polizei wurde der Drogenfachmann K. D. bestimmt, der wie alle wissen, selber eine intensive Affäre
mit einer Cabarettänzerin hatte. Ob sich seine Ex Freundin und Frau Kosheva kennen, konnte ich leider noch nicht abklären.
Warum ausgerechnet einem Drogenfachmann die Leitung eines solchen Falles übertragen wurde wird erst klar, wenn man die
Rolle von Peeters genauer betrachtet.
Bei der Befragung von Zeugen, wie zum Beispiel von Herrn Rechtsanwalt Stöckli, wurde zum Teil Polizistin W. J. beauftragt,
welche unmittelbar vor der Polizeiausbildung bei Stöckli die KV Lehre absolviert hatte. Bei solcher personeller Nähe von
Befragungen könnten nachträglich immer berechtigte Fragen von direkter und indirekter Manipulation entstehen. Man muss
die Aussagen von Stöckli wirklich genau studieren, um sich der Relevanz bewusst zu werden. Das sollte jedoch für Urner
Behörden nicht neu sein. Meines Erachtens hätte man darin sogar den Schlüssel zum Schützen finden können, wenn man
den Willen oder das fachliche Gespür dazu gehabt hätte. Das war natürlich nicht der Fehler von Polizistin J. W. Sie war sich
dem Spiel, welches die Verfahrensleitung mit ihr leistete, kaum bewusst. Die gleiche Verfahrensleitung sorgte ja auch dafür,
dass ich bei meinen Besuchen bei der Staatsanwaltschaft zeitweise ausgerechnet von meinem Neffen und meinem Cousin
bewacht wurde. Natürlich widerspricht dies dem Bild von Gefährlichkeit, welches die Staatsanwaltschaft so krampfhaft
suggerieren möchte, nur so als Randbemerkung.
Eine delegierte Befragung des angeblichen Kronzeugen Peschel bei Herrn D. wird für ca. 30 Minuten unterbrochen, weil der
Zeuge, wie sich später herausstellte, nicht auf die Toilette wollte wie er zuerst darlegte, er wollte sich mit der Staatsanwältin
absprechen. Ein ganzes Team, mit einem zusammengezählten Stundenansatz von über Fr. 1000.00 ohne Infrastruktur, hat auf
Staatskosten in der Zwischenzeit demütig gewartet und sich gelangweilt. Ob diese Privataudienz eine reine informative
Besprechung oder ein Instruktionsgespräch beinhaltete, ist wohl nachträglich reine Ansichtssache. Nur schon dass so etwas
.
6
!
der Verteidigung 18 Monate lang keine Akteneinsicht gewährt wird, obwohl diese immer wieder verlangt wurde. Die
Staatsanwaltschaft hat dann selbstverständlich auch so gut wie alle nachträglichen Beweisergänzungen der Verteidigung, die
Licht in das Dunkel hätten bringen können, abgelehnt. Offensichtlich hatten sie kein Interesse daran, dass ihre
zusammengebastelte Anklage ins Wanken kommt. Eine Ablehnung der Beweisergänzungen ist jedoch nur eine Seite der
zweifelhaften Medaille. Wenn das Gericht die Ablehnung der Beweisergänzungen bestätigt, nur um sich im Urteil genau auf
diese Punkte, die durch die Beweisergänzungen hätten geklärt werden können zu berufen, ist auch von dieser Seite Willkür
erfüllt. Um das festzustellen, braucht es weder ein Jurastudium noch eine Anstellung als Richter oder Gerichtsschreiber.
!
Dass sich Frau Zumtaugwald, als Anwältin von Natalia K., selbst in diesem erneuten Berufungsverfahren mit allen Mitteln
gegen die zum Teil neuen, zum anderen Teil neu formulierten Beweisanträge der Verteidigung wehrte, ist nachvollziehbar. Die
Argumente des Oberstaatsanwaltes, welche in die gleiche Richtung zielten, wurden jedoch erst verständlich, als man ihm die
ungeheuerlichen Absichten nicht mehr unterstellen musste, man konnte sie nun beweisen. Warum sollten also unklare
Sachlagen nicht konkreter untersucht werden? Was genau war denn so gefährlich bei diesen Anträgen der Verteidigung? Man
hatte Angst vor der Wahrheit. Kurz, einfach und klar. Zur offensichtlichen Überraschung der Staatsanwaltschaft verzichteten
sie im Vorfeld dieser Verhandlung auf eine Wiederholung gleichen Ausmasses. Sie war am 22. Januar 2015 noch voll davon
überzeugt, die Beweisanträge würden sowieso nicht gutgeheissen. Ich verweise diesbezüglich auf das Plädoyer von Herrn
Jäggi.
!
Übrigens zur Akteneinsicht: Es versteht sich von selbst, dass Natali und über sie auch ihr Freund Claudio nachweisbar
zumindest ab Februar 2011, also rund 3 Monate nach der Inszenierung, volle Akteneinsicht hatte. Entsprechend fütterten sie
die Staatsanwaltschaft immer wieder mit neuen Eingaben. Wenn das jetzt seltsam klingt, wird es noch merkwürdiger wenn
man feststellt, dass auch Sasa spätestens ab März 2011 Akteneinsicht hatte.
!
Je mehr ich versuchte, mich gegen die Willkür der Untersuchung und die selektive Wahrnehmung zur Wehr zu setzten, desto
mehr bekam ich aufs Dach. Der von der Staatsanwaltschaft angestrebte Wechsel der Verteidigung ist ein weiteres
Schulbeispiel, wie von den Untersuchungsbehörden die Möglichkeiten einer wirksamen Verteidigung perforiert wurden.
Natürlich passte es nicht, dass der damalige Verteidiger Herr Niggli mehrmals und intensiv, aber erfolglos, die von ihm
sogenannten „dirty Tricks“ der Untersuchungsbehörden anprangerte. Bei einer Disziplinaruntersuchung, zu recht oder nicht,
riskierte er auch die weitere Zulassung als amtlicher Verteidiger. Weil er die fragwürdige Vorgehensweise der
Staatsanwaltschaft trotzdem nicht unterwürfig akzeptieren wollte, wurde er im weiteren Verlauf verwarnt, gebüsst und indirekt
sogar bedroht. Ich erlaube mir, einige Darlegungen meines damaligen Verteidigers, zum Beispiel aus Akt. 4/64/2, zu zitieren:
!
.
9
•
Es steht fest, dass sich damit die Staatsanwaltschaft der Begünstigung schuldig gemacht hat.
•
Der Zeuge wurde von der Staatsanwaltschaft wohlvorbereitet
•
Die einvernehmende Staatsanwältin animierte den Zeugen geradezu, zu spekulieren, Mutmassungen zum Besten zu
geben und vom Hörensagen zu erzählen. Dies geschah mit gezielten Fragen wie: „ ist es möglich dass
......
.
•
Hier wird nicht nur mit verschiedenen Ellen gemessen, sondern es wird einzig und alleine versucht die Verteidigung
einzuschüchtern
•
Dabei geht es nicht
mehr um die Ermittlung der historischen Wahrheit, sondern einzig nur darum, Herr Walker als
Mittäter oder Anstifter zu qualifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen ist jedes Mittel recht. Zeugen werden manipuliert,
die Verteidigung wird eingeschüchtert und es werden Ergänzungsfragen in den Einvernahmen unterdrückt.
•
Der Zeuge P. steht nicht nur im dringenden Verdacht verschiedene Strafstandbestände erfüllt zu haben, er hat diese
sogar anlässlich seiner Einvernahme grundsätzlich eingestanden. Auch das interessiert die Staatsanwaltschaft Uri
nicht.
!
Besser hätte ich es auch nicht sagen können, aber wenn ein Anwalt Tatsachen auf diese Art und Weise darlegt, reibt er sich
meistens automatisch in den übermächtigen Mühlen der Behörden auf. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass selbst
Inhaber von Mühlen stolpern können. Natürlich bin ich fest davon überzeugt, dass es allen Beteiligten gelingen wird, nicht
direkt in die Mühle zu fallen, sie werden wie immer genügend auswärtiges Korn finden.
Gegen die Zuteilung eines neuen Urner Verteidigers durch die Staatsanwaltschaft musste ich Einspruch erheben, ohne
anwaltliche Vertretung schlussendlich bis vor Bundesgericht, weil die Staatsanwaltschaft auch mit dem Entscheid des
Obergerichts nicht einverstanden war. Als Zwischenbemerkung darf ich kurz erwähnen, dass dies als weiteres Beispiel einer
völligen Verpeilung angesehen werden kann, für deren Folgen die Staatsanwaltschaft weder finanziell noch sonst irgendwie
gerade stehen muss. Das Bundesgericht folgte meiner Argumentation und Herr Jäggi konnte mein Verteidiger werden. Ich
habe Herr Jäggi zuvor persönlich nicht gekannt, die einzige Referenz, von der ich wusste war: Er kam aus Zürich. Zu meinem
grossen Glück, handelte ich mir, mit meinem Verzweiflungsschritt das Gegenteil einer Enttäuschung ein. Für seine Arbeit wäre
normalerweise ein Verteidigerteam, aus mehreren Pesonen bestehend, erforderlich gewesen. Das Thema der
Waffengleichheit ist wohl klar, deshalb werde ich es jetzt nicht nochmals in diesem Zusammenhang thematisieren. Herr
Imholz, hat es bereits getan, er war jedoch bekanntlich gerade gegenteiliger Meinung, beziehungsweise er glaubte unter der
eben nicht vorhandenen Waffengleichheit zu leiden.
!
Das Bundesgericht erkannte übrigens bereits damals Zitat:
!
„Die
Problematik der kleinräumigen Verhältnisse.“
.
10
!
Diese Ausdrucksweise war sehr diplomatisch. Die nach dem Entscheid folgende Realität hatte mit Diplomatie, wie sich gezeigt
hat, wenig zu tun. Übrigens passte es genau ins Vokabular der Staatsanwaltschaft, wenn sie im Wissen dieser Tatsachen vor
Gericht noch medienwirksam darlegte, ich hätte ja bereits den dritten Verteidiger. Auch an diesem Beispiel zeigt sich, wie die
Staatsanwaltschaft arbeitet. Gezielt werden regelmässig suggestive Halbwahrheiten vermischt mit absolutem Blödsinn
verbreitet. Extra habe ich jetzt nicht behauptet, es wären auch Lügen dabei, denn so etwas zu behauten wäre je nicht so klug,
auch wenn jeder weiss, dass es der Realität entspricht.
!
Zumindest darf ich doch hoffen, dass sie nicht nochmals behaupten, ich hätte niemals den Ausstand von gewissen Polizisten
verlangt. Bei aller sachlichen und begründeten Kritik an die Staatsanwaltschaft ist es eine Tatsache, dass Polizeiorgane die
Hände der Untersuchung sind. Ich befürchte ihnen genau sagen zu können, welchen Polizisten diese Hände gehören. Sie
wussten und taten zumindest genau so viel, wie die Staatsanwaltschaft. Der Apfel fällt nicht weit vom Pferd. Übrigens hat die
Verteidigung niemals behauptet, die Urner Justiz sei unfähig, wie das Herr Oberstaatsanwalt Imholz auf Seite 7 seines
ausführlichen Plädoyers indirekt darlegt. Herr Jäggi hat am letzten Mittwoch dahingehend ausgeführt, wie auch ich in diesem
Bereich denke. Die Urner Justiz ist durchaus fähig, zu allem was man sich vorstellen kann. An Zufälle mag ich dabei genau so
wenig glauben wie Herr Imholz. Um auf das Zitat von Herrn Imholz zu verweisen,
!
die oft zitierte Wurst,
!
ist wohl immer weniger das Thema, wenn die Arbeit des Metzgers schon fragwürdig ist.
!
Vor Gericht wird natürlich dann normalerweise den Ausführungen der Staatsanwaltschaft trotzdem mehr Gewicht
beigemessen, als den Akten. Das ist auch durchaus verständlich, weil es sicherlich die bequemste Variante ist. Man muss
zudem bei diesem bewussten Durcheinander der Aktenführung wirklich spezielles Interesse bekunden, nur schon um die
entsprechenden Papiere zu finden. Auch so kann man Sachverhalte manipulieren.
!
Ich habe mich nur auf die Punkte konzentriert, die mein Verteidiger meines Erachtens zu wenig thematisierte, sonst hätte ich
kein Ende gefunden. Natürlich hätte die Justiz die Verantwortung gehabt, zumindest zu versuchen Fehler der Untersuchung zu
korrigieren. Die Augenbinde der Justitia war jedoch bisher derart massgebend, dass sie nicht sah, was sie nicht sehen wollte.
Eine kollektive Agnosie musste dafür verantwortlich sein, eine andere Erklärung, welche die Würde des Gerichts nicht in Frage
stellt, konnte ich nicht finden. Selbst wenn zum Beispiel ein Gefangener nach dem direkten Transport vom Gefängnis zum
Gericht offensichtlich schikaniert wird, wollte man die unnötige Demonstration von Macht nicht untersuchen. Natürlich völlig
.
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zufälligerweise erlaubte sich der Verteidiger einen Verhandlungstag zuvor die Polizeimethoden in Frage zu stellen. Da bin ich
doch selber schuld, wenn ich diese Darlegungen nicht verhindert habe und man mir dann deshalb die Schranken aufzeigen
musste. An die Einschüchterungsversuche der Polizei habe ich mich seit meiner Zeugenaussage gegen die Polizisten, die an
der Sachbeschädigung im Restaurant Schlossberg 2005 beteiligt waren, gewöhnt. Ungewohnt war, dass man aus dem Verlauf
des Verfahrens so viel Selbstvertrauen schöpfte, um direkt unter den Augen des Gerichts weiter zu machen. Man wollte mir
konkret noch unmittelbar vor meinem Schlusswort zeigen, welches Ausmass das polizeiliche Selbstverständnis besitzen kann.
Vielleicht wollte man mir auch nur darlegen, dass ich mein kompromitierendes Wissen besser nicht preisgeben sollte.
Informationen zum Beispiel über den Drogenhandel haben mich damals kaum interessiert. Meine Priorität bestand darin, mein
Lokal diesbezüglich frei zu halten. Erst viel später erschien mir da vieles wieder logisch und konkret. In einem Cabaret erfährt
man einiges, weil das besondere Umfeld dafür irgendwie geeignet ist. Aktenkundig ist dabei, dass ich die Polizei um
Personenüberprüfung bat, als John Peeters das erste Mal in der Taverne auftauchte. Damals wusste ich noch nicht, dass ich
genauso gut seine Mutter hätte anrufen können. Die Behörden wussten genau, welcher Tätigkeit Peeters in Uri nachging.
Bestätigt wurde diese Vermutung erstmals, als nach meinen Aussagen vom 5. Januar 2010 keine Untersuchung stattfand.
Offiziell und schriftlich teilte ich damals den Behörden in einem Befragungsprotokoll mit, dass Peeters mit Drogen handelt. Er
wurde nicht einmal befragt, ob dies auch zutreffe, weil man es ja schon wusste. Das Datum dabei ist sehr wichtig.
Am 5.Januar 2010 antwortete ich also konkret auf eine Frage Ziffer 27:
.
Zitat:
Vielleicht hatte er ein bisschen gerötete Augen, was von einem Drogenkonsum herrühren könnte. Er kam vor ca.5
Monaten mit einem Kollegen in die Bar und sagte, er hätte viele Drogen dabei, ob ich etwas kaufen möchte.
usw.
!
Die nächsten Fragen der Staatsanwaltsanwältin lauteten:
!
an Walker:
Wie viel kostet bei ihnen ein Cognac
an Peeters:
Wann haben sie Herr Walker kennen gelernt
!
Im Mai 2010 wurde er ja dann bekanntlich verhaftet. Nach einem Monat wurde er dann wieder frei gelassen, weil er angeblich
nachweisbar nichts mit Drogen zu tun hatte. Für eine so schnelle Untersuchung mit einem abschliessenden, so konsequenten
Resultat, braucht man ein Götti an der richtigen Stelle, das ist wohl jedem klar. Selbstverständlich wurde bei den
Untersuchungsbehörden damals verschwiegen, dass ich im Januar anderer Meinung war. Niemand handelt in Uri längere Zeit
mit Dorgen ohne Wissen der Polizei. Wenn Frankreich Peeters nicht aus dem Verkehr gezogen hätte, dann hätte ihn wohl
niemand gestoppt, bei was auch immer. Ich habe kein Interesse noch mehr auf den Scherbenhaufen zu werfen, wenn man
mich nicht dazu zwingt.
.
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zur Gewohnheit. Es entwickelt sich eine Lethargie, in der jegliche Rücksicht auf die eigene Physis zu kurz kommen muss.
Zugleich verliert man darin seine emotionale Fähigkeit. Wer nicht mehr auf seinen Körper achtet und immer weniger Gefühle
entwickeln kann, verliert logischerweise auch die Fähigkeit echte Beziehungen zu führen. Ebenfalls wuchs mit jedem Hafttag
der Respekt, zuweilen sogar eine gewisse Angst vor der Freiheit, der Realität des Lebens. Nach meiner erneuten Entlassung
fühlte ich mich dann, sogar noch mehr als bei der ersten, dauernd gestresst, hilflos, unkonzentriert, ausgelaugt, müde und
irgendwie immer neben den Schuhen. Wie bereits Ende Januar 2015 wäre ich ohne die Unterstützung von Freunden nicht
fähig gewesen, meinen Alltag zu bewältigen. Einfachste Dinge, die bei allen Andern bereits in Automatismen verankert sind,
musste ich von Grund auf lernen. Schlussendlich musste ich mir auch nach dieser erneuten Haftentlassung widerwillig
eingestehen, dass ich auch fachliche Unterstützung benötige. Zurzeit bin ich in ärztlicher Behandlung, mit weiteren
Medikamenten, die mir eigentlich überhaupt nicht passen. Meine Beschwerden sind übrigens nachweisbar eine direkte Folge
der Haft. Ich bin im Besitz der entsprechenden Dokumenten, also: Arztzeugnisse, Laborberichte, Messwerte usw., aber wenn
ich sie richtig verstanden habe, ist das jetzt nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens.
!
Mittlerweile entstand auch die Situation, dass ich im Kampf um Gerechtigkeit nicht mehr dabei sein musste. Gerade wegen
den speziellen Reaktionen der Behörden und Politiker auf Fragen von Journalisten entstanden dort immer mehr Zweifel.
Dieser wiederum hatte zum Glück zur Folge, dass dieser Fall immer noch genauer durchleuchtet wurde. Auf diesem Weg der
Wahrheitssuche entstand eine Eigendynamik, die automatisch immer weitere Ungereimtheiten und Mauscheleien der
Behörden aufdeckte. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass man auch von mir detaillierte Stellungsnahmen zu den jeweils
neusten Entwicklungen wünschte. Der Umgang mit Medien entsprach jedoch noch nie meinen Fähigkeiten, dessen war ich mir
immer bewusst. Ausserdem war mir Logorrhöe immer zuwider, deshalb lehnte ich über 95 Prozent der Medienanfragen ab.
Meine Aussagen waren nun auch nicht mehr prioritär, denn bereits die aufgedeckte Realität trieb immer mehr normalerweise
gleichgeschaltete Journalisten aus dem Darmtrakt. Dieser Medienrummel wird also auch ohne mich weitergehen, mindestens
bis die Behörden lernen transparent zu kommunizieren. Ins mediale Haifischbecken zu springen ist selbst für Behörden nicht
leicht, aber nur Offenheit und Wahrheit kann die einzig richtige Antwort auf berechtigte Fragen sein. Eine
Vertuschungsstrategie steht nie im Konsens zur Seriosität, das kann ich aus Erfahrungen vor diesem Fall bestätigen. Eine PR
Beratung, die diesen Namen auch verdient, versucht mit Transparenz und Klarheit zu punkten und nicht, wie in diesem Fall,
mit erneuter Verschleierung. Die Wahrheit kann genehm oder unangenehm sein, sie spricht jedoch immer für sich, wenn man
es zulässt. Sich für Authentizität zu entscheiden, fällt einer betroffenen Person sicherlich leichter, wenn sie auf einer Pritsche
sitzt und nicht auf einem bequemen Sessel, auf den auch viele wollen. Wenn man will, kann man sowieso die übliche
Denkweise von Behördenmitgliedern leicht erahnen. Einige von ihnen betrachten, nur weil sie den Hammer halten, jedes
Problem als Nagel.
!
In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht, wieso dieser Brief, welcher anlässlich dieser Hausdurchsuchung sichergestellt
wurde, solche Wellen wirft. Natürlich hat mir mein Anwalt Dokumente sowie Akten zugestellt und gezeigt, mich natürlich auch
nach meiner Meinung gefragt. Stellen sie sich doch einmal vor, ein Verteidiger würde relevante Dokumente seinem Mandanten
vorenthalten. Das Dokument ist deshalb keineswegs peinlich, zumindest auf Seite der Verteidigung nicht.
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!
Wie sie sich erinnern, wollte uns Herr Oberstaatsanwalt Imholz vor Gericht tatsächlich glaubhaft machen, dass verschiedene
Fälle nicht miteinander verknüpft werden, beziehungsweise sogar dürfen. Warum nur, kann jetzt ein Dokument aus Luzern, in
diesen Fall einfliessen, wenn es ja nach Angaben von Herrn Imholz nicht erlaubt oder nicht Usus wäre? Wie erwähnt, habe ich
nichts dagegen aber mit diesem Sachverhalt entlarvt sich die Staatsanwaltschaft selbst.
!
Erst recht ist damit sicherlich kein Beweis, erst recht kein endgültiger, dass die Komplott Geschichte konstruiert ist, wie Herr
Oberstaatsanwalt Imholz auf Seite 3 der Duplik darlegt. Herr Imholz geht dabei noch weiter:
!
Zitat Imholz Seite 3:
Ebenso die Frage, wie ernst Sasa Sindelic und Ignaz Walker das Kontaktverbot genommen haben und ob
diese Missachtung unverzügliche Massnahmen nach sich ziehen müsste.
!
Darf ich sie daran erinnern, dass Sasa zum ersten Mal eine entsprechende Aussage machte, als ich noch im Gefängnis
Grosshof Luzern war. Dort werden alle Telefongespräche aufgezeichnet. Ich werde nicht noch ausführlicher werden, aber es
ist einfach Fakt, dass ich kein Kontakt zu Sasa hatte. Ich war im Gefängnis, und konnte mich, im Gegensatz zu anderen
Verfahrensbeteiligen nicht absprechen. Eine Haft aus dem Grund einer angeblichen Absprache würde dann übrigens gar
keinen Sinn machen, wenn man so etwas in Erwägung ziehen würde. Dann wären ja die Gründe meiner Haft nicht korrekt
gewesen.
!
Weiter habe ich beim Durchlesen der Duplik festgestellt, dass Herr Imholz einerseits lang und breit wie schon zuvor darlegt,
warum die Aussagen von Sasa unglaubwürdig sind. Das gleich macht er ja auch bei der angeblichen Waffenübergabe im
Raucherraum der Taverne, sie erinnern sich. Immer wenn es jedoch darum geht, angeblich belastende Indizien zu finden, oder
wenn es sogar darum gehen könnte, die Urner Justiz zu entlasten, sind die Aussagen von Sasa nicht nur glaubwürdig,
sondern auch relevant. Ob eine Glaubwürdigkeit nun entsprechend Gutdünken so gewertet werden können, wage ich zu
bezweifeln. Natürlich sagt Sasa nicht immer die Wahrheit, das kann getrost als gegeben betrachtet werden. Wenn er von einer
Aussage keinen Vorteil, sondern nur Nachteile erhält, sollten sie doch zumindest genauer betrachtet werden.
!
Weiter behauptet Herr Imholz, das Bundesgericht hätte das Urteil vom Obergericht nicht aufgehoben. Herr Imholz erhielt
offensichtlich ein anderes Urteil des des Bundesgerichtes als das Obergericht und die Verteidigung. Nun wurde von mehreren
Rechtsprofessoren die totale Aufhebung des Urteils bestätigt. Dafür brauchten sie dann übrigens keine weiteren Akten, nur
den Bundesgerichtsentscheid. Warum also besteht Herr Oberstaatsanwalt Imholz trotzdem, wider besseres Wissen, auf dieser
.
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Meinung, für die er ausserhalb des Kantons Uri, mit Aussnahme von Frau Zumtaugwald, keine Unterstützung erhielt, obwohl
er krampfhaft danach suchte. Sie können die Antwort auf diese Frage sicher auch beantworten, ohne dass ich sie ausspreche.
Da ich von Kripo Chef Huber schon als Luxusproblem bezeichnet wurde, erlaube ich mir auch den Luxus, weiterhin zu sagen
was ich denke. Die Dinge beim Namen zu nennen war mir immer wichtig. Wer mich deshalb als Querulant bezeichnet, macht
es sich zu einfach. Er hätte sich nur mit dem Inhalt meiner Äusserungen auseinander setzen müssen um festzustellen, dass
ich mich immer konstruktiv äussere. Aufgefasst werden diese zwar oft als provokativ, aber meistens nur von Personen, die mit
Offenheit und Direktheit nicht umgehen können. Solche Personen neigen dazu, schon aus Reaktion auf die vermeintliche
Beleidigung, ihre Objektivität einzuschränken. Natürlich ist es einfacher gefühlsmässig zu urteilen. Um dieser Tendenz
entgegenzuwirken versuchte ich bei jeder Möglichkeit die Sachlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Aus diesem Grund
begrüsste ich auch die Erstellung eines Forensisch-Psychiatrischen Gutachtens. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht,
im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, dass die Grundlage des Gutachtens immer die zur Last gelegten Taten sind,
unabhängig ob diese begangen wurden, oder nicht. Diese Tatsache hielt der Gutachter Andreas Frei in seiner Darlegung auf
Seite 50 Ziffer 3 explizit fest.
Unter dieser Voraussetzung ist das vorliegende Gutachten äusserst beachtenswert, weil sich Dr. Frei schlichtweg weigerte, die
erwarteten Schlussfolgerungen des Auftraggebers und Zahlers zu erfüllen. Er war ja auch nicht der einzige Experte in diesem
Fall, der unter Druck gesetzt wurde, weil die Arbeit nicht wie gewünscht ausfiel. Auch da beziehe ich mich auf den
Scherbehaufen. Zumindest dieser Satz ist lustig, auch wenn die Realität alles andere als lustig ist.
!
Trotz der falschen Basis war das Gutachten also durchaus positiv für mich. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich jedoch
einfach, diese Tatsache zu akzeptieren und man bediente sich eines weiteren Tricks. Ohne die Beurteilung zu würdigen und
ohne die negative, falsche Basis zu erwähnen, selektierte man einfach einzelne Teile aus dem Zusammenhang des äusserst
ausführlichen Gutachtens, um diese dann demagogisch auszuschlachten. Bei journalistischen Darlegungen mag das legitim
und Usus sein, selbst dort hat jedoch niemand, der nur Titel oder Schlagzeilen liest schon das Gefühl, den ganzen Inhalt zu
kennen. Jede vernünftige Person ist sich bewusst, dass eine Schlagzeile keine Zusammenfassung des Artikels ist.
Bei Gutachten oder Expertisen haben Fakten einen total anderen Stellenwert. Deshalb können Selektionen verheerend sein,
beziehungsweise es vernichtet den eigentlichen Sinn der Arbeit. Dabei überraschte mich die Vorgehensweise der
Staatsanwaltschaft nicht mehr, sie passte nahtlos in das bisherige Verhalten. Mich überraschte, dass sich offensichtlich kein
Richter daran störte. Mehr noch, man übernahm in der Argumentation gedankenlos sogar zeitweise das gleiche Niveau. Man
k a n n s i c h m e i n e Ü b e r r a s c h u n g v o r s t e l l e n , a l s d i e s e n M i t t w o c h F r a u M a s c h a S a n t s c h i n e b e n d e m
Obergerichtsvizepräsidenten die angeblich selektive Berichterstattung kritisierte. Sie regten sich also wegen einer solchen
Lappalie dermassen auf, dass sie es für nötig empfanden Frau Santschi zu beauftragen den Medien die Leviten zu lesen.
Wenn sie sich bei einer solchen Kleinigkeit schon empören, wie hätten sie dann in meiner Situation reagiert? Leider konnte
ich, keine Mascha Santschi aus dem Hut zaubern. Jedoch muss ich mir ehrlich eingestehen, hätte ich das gekonnt bezweifle
ich, dass sie Zeit gehabt hätte, sich mit dieser Materie zu befassen.
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!
So war es auch nicht verwunderlich, dass man für eine Urteilsbegründung sieben, statt die gesetzlich vorgeschriebenen zwei,
maximal drei Monate benötigte. In diesem Punkt lag wohl der Fehler bei meinem Verteidiger. Als er nach der mündlichen
Urteilseröffnung um die schnelle Zustellung der Begründung bat, wusste er wohl nichts von den spezifischen Gepflogenheiten
in Uri. Genau so wenig wie er die Arbeit eines Cabaretchefs kennt. Bei diesem spezifischen Punkt ist er nicht so gut wie einige
der heute anwesenden Personen, das ist in diesem Fall jedoch wirklich nicht massgebend.
Genau so wenig massgebend ist die seltsame Begründung des Obergerichts, man hätte das Urteil so detailliert und
ausführlich begründen wollen, damit ich als Beschuldigter die Überlegungen des Gerichts nachvollziehen könne. Abgesehen
davon, dass diese Vorgehensweise ein juristischer Neugang bedeutet hätte, weil dadurch eine anwaltliche Vertretung nicht
mehr nötig wäre, kannte ich die Überlegungen und Interessen des Gerichts schon, bevor sie mir indirekt öffentlich mitteilten,
dass ich ein besonderer Depp wäre.
!
Haben sie sich übrigens einmal überlegt, wie ein Gutachten über sie oder andere Verfahrensbeteiligte ausfallen würde, bei der
Annahme der gleichen falschen Basis? Entschuldigung, ich habe vergessen, sie haben sich sicherlich zumindest Gedanken
darüber gemacht, wie ein Gutachten über Frau Natalia K., auch ohne falsche Basis, ausfallen würde, deshalb haben sie auch
den entsprechenden Beweisantrag abgelehnt.
!
In diesem Zusammenhang möchte ich nun kurz auf die Dublik und dann auf das Plädoyer von Frau Zumtaugwald eingehen,
obwohl ich das eigentlich nicht vorhatte.
Auf Seite 2 ihrer Duplik legt sie dar, dass der bekannte Freund von Natalia K., Claudio V. angeblich auch um sein Leben
gefürchtet hätte. Wenn Claudio V., nachdem ihn seine Freundin angerufen hat, ihr nicht beistehen wollte, ist es tatsächlich
ungewöhnlich. Vor allem wenn man weiss, wie viele Waffen Claudio V. in seiner Wohnung bunkert oder gebunkert hat. Auf so
einen Freund würde ich verzichten, diese zwei sind jedoch immer noch ein Paar, wofür ich Claudio natürlich bewundere.
!
!
Auf Seite 8 legt sie dar:
!
Im Einzelnen zu dieser häuslichen Gewalt, die immer wieder vorgebracht wird: Es ist wichtig dafür die Täterseele Ignaz Walker
zu kennen, wie sie sich zeigt. Ignaz Walker hat eine Anzeige gegen K. (Messeratacke) gemacht
...
..usw.
!
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Abgesehen davon, dass dies eine weitere von vielen Lügen ist, die sie immer wieder darlegt, habe ich nie eine Anzeige gegen
Natali gemacht. Dieser Vorfall, wurde von Amtes wegen untersucht. Ich habe nun auch hier lange genug Rücksicht genommen
und geschwiegen. Um aufzuzeigen, wie Natali tickt, erlaube ich mir eine Abschrift eines Briefes vorzulesen, der mir im Februar
2011 ins Gefängnis geschickt wurde. Er befindet sich in den Akten:
!
......
..Wenn wir denken, was früher alles abgegangen ist, als du noch mit Nati verheiratet warst. Wir können uns erinnern, wie
jähzornig und eifersüchtig sie war, zum Beispiel hat Nati dir 14 Hemden zerschnitten, die ganze Wohnungseinrichtung
demoliert, TV, Salontisch alles war kurz und klein geschlagen. Auch haben wir dich gesehen mit einem blauen Auge. Die
Polstergruppe war mit einem Messer aufgeschlitzt und konnte nicht mehr gebraucht werden. Einmal hat sie uns am Morgen
um 6.00 Uhr angerufen und gesagt, wir sollen kommen. Als wir dort in der Bar angekommen sind, hat uns fast der Schlag
getroffen. Die ganze Bar, Gläser, Aschenbecher ect. alles was nicht niet und nagelfest war, lag zerschmettert auf dem Boden
und sie hat nur geheult. Wir haben alles über mehrere Stunden lang aufgeräumt, und am Schluss hat sie gesagt, ich habe das
gemacht. Sie hat nicht geholfen beim Aufräumen und danke hat sie auch nicht gesagt. Es gibt noch mehrere solcher
Episoden, wir wissen ja das so genau, weil wir immer die kaputten Sachen, TV, Salontisch ect. entsorgt haben. Wir haben nie
viel gefragt, aber wir haben uns Sorgen gemacht. Du hast den Fehler gemacht, dass du nie eine Anzeige erstattet hast, aber
Nati hat wegen jedem Streit die Polizei gerufen, aber du hättest genauso gut Grund genug gehabt. Der Charakter dieser Frau
ist einfach hinterhältig, gewalttätig, geldgierig und verlogen. Ich weiss, dass dieser Brief gelesen wird, aber ich bin
stinkesauer, dass man nur deinen Kopf rollen sehen will. Jeden Stein dreht man um und versucht die Nadel im Heuhaufen zu
finden, es würde nicht schaden, wenn man auch einmal auf der anderen Seite suchen würde und zwar genau so fleissig
...
!
Die Verfasserin dieses Briefes wurde übrigens nie befragt. Wir haben das auch nie beantragt, weil es objektiv nicht zum
Tatvorwurf gehört. Nun jedoch wird vom Staatsanwalt erneut behauptet, ich wäre tatsächlich, zwei Jahre nach der Trennung
und bereits in einer anderen Beziehung, wegen den Aussagen gegen meine Ex, Natali so wütend geworden, dass ich mich
dazu hinreissen liess auf Peeters zu schiessen. Übrigens, meine damals neue Beziehung Svetlana war zu diesem Zeitpunkt
nicht in der Schweiz, so dass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Herr Oberstaatsanwalt Imholz behauptet
jedoch weiter Zitat Seite 35 im Plädoyer:
!
Walker Ignaz hat nach einem Streit mit Peeters Johannes auf diesen geschossen. Das Motiv dazu konnte die Untersuchung
in Erfahrung bringen: Es handelte sich um ein Missverständnis über seine Ehefrau, was Walker Ignaz derart rasend gemacht
hat.
!
Ich war sehr glücklich in der neuen Beziehung und habe mit der alten abgeschlossen. Übrigens wäre es sehr ungewöhnlich
gewesen, dass mich eine Frau rasend gemacht hätte, wenn es Probleme gab, lief ich meistens einfach davon, was übrigens
die Frau jeweils rasend gemacht hat. Es bestand auch kein Druck einer Scheidung mit Natali, weil Svetlana die 5 jährige
.
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Aufenthaltsbewilligung besass. Übrigens nur wenige Monate später hätte ich nach Anklage einen solchen Hass gegen Natali
entwickelt, diametral zum ersten Vorwurf, dass ich einen Killer beauftragt hätte. Dazu selbstverständlich einen damals 19
jährigen Gast. Sie können es drehen und wenden, wie sie wollen, bei ernsthafter Betrachtung ist das nicht nur ein völliger
Blödsinn, es ist auch total lebensfremd, übrigens erst recht für Milieuverhältnisse.
!
Was macht nun die Urner Justiz aus diesen Widersprüchen? Man legt dar, es zeige eben meine überdurchschnittliche
Intelligenz, dass ich zuerst zwei Jahre gewartet hätte, um angeblich mit meiner Frau abzurechnen, weil ja sonst der
Tatverdacht erst recht auf mich gekommen wäre. Aus dem gleichen Grund hätte ich extra die ersten zwei Wochen vom
November 2010 in Erstfeld gearbeitet, nicht wie üblich in Kägiswil, weil ich als Auftragsgeber geplant hätte, zum Tatzeitpunkt in
der Nähe des Tatortes zu sein. Ich hätte dann angeblich sagen können, sicher nichts mit dem Tatvorwurf zu tun zu haben, weil
ja nur ein Idiot bewusst in der Nähe des Tatortes gearbeitet hätte. Da ich ja kein Idiot wäre, hätte ich mich mit dieser Umkehr
der Logik entlasten wollen.
!
Ich gebe zu, diese seltsame Logik hätte mir sofort klar sein müssen und kann nun wirklich als unumstössliches Indiz meiner
Schuld angesehen werden. Ich hoffe, die Ironie dieser Darlegung ist genügend ersichtlich. Genauso ist sind nach der
Darlegung von Oberstaatsanwalt Imholz der Zeuge Peeters, mit 2.58 Promille im Blut, gemessen notabene rund eine Stunde
nach dem Vorfall, gerade deswegen glaubwürdig, weil er betrunken war. Hätte er nämlich nichts getrunken, dann hätte er
unter Entzugserscheinungen gelitten, die sich bei diesem Zeugen nachweisbar mit Halluzinationen manifestierten. Er sah
farbige, sich bewegende Bilder an der Wand und spürte Tierchen, die sich bewegten unter der Haut.
!
In den Medien wurde in der letzten Woche eingehend diskutiert, ob der Druck auf einem mehrheitlichen Laiengericht nicht zu
gross sei. Seltsamerweise wurde das erst jetzt ein Thema, man könnte versucht sein zu fragen, ob zuvor in diesem Fall noch
nie eine Gerichtsverhandlung stattfand, die den Namen auch verdiente. Es ist also offenbar eine Frage des öffentlichen
Interesses und nicht der materiellen Substanz, wie gross ein Druck auf einem Richterkollegium im gleichen Fall wird. Wenn
dem so sein sollte, muss es auch publik werden, alle sollten es wissen. Dann haben die Experten der NZZ, übrigens nach Zitat
Imholz:
!
selbstredend die beste mediale Fachkraft in Justizsachen
!
eine bemerkenswerte Entdeckung gemacht. Eine so treffende Analyse hätte ich ihnen ohne detaillierte Aktenkunde gar nicht
zugetraut. 2013 wählten sie nämlich tatsächlich opportun für sich den einfachsten Weg. Der einfachste Weg ist jedoch selten
richtig, weil er mit objektiver Rechtsfindung meistens wenig zu tun hat. Die Tatsache, dass ich diese Taten nicht begangen
habe, wurde überhaupt nie relevant. Dementsprechend war es auch völlig egal welche Entlastungsbeweise und Argumente
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die Verteidigung darlegte, es waren andere Interessen, die berücksichtigt wurden. Ein Schachspieler hätte dazu vielleicht
gesagt: Walker wurde zum strategischen Bauernopfer, weil man damit hoffte, das fehlerhafte Spiel möglichst nicht offenlegen
zu müssen. Da mir schon damals der Ruf eines Querulanten anhaftete, fiel diese Entscheidung offensichtlich leicht. Niemand
konnte zu diesem Zeitpunkt vermuten, dass externe Stellen, wie zum Beispiel das Schweizer Fernsehen, nachträglich einigen
Sachen auf den Grund gehen würden. Erst recht nicht, wenn man die Medienberichte zuvor berücksichtigte. Mir wurde dabei
von Anfang an klar und deutlich gemacht, dass sie belastenden und entlastenden Indizien mit gleicher Sorgfalt nachgehen
würden. Wenn entsprechende Nachforschugen zum Beispiel zur Schlagzeile geführt hätte:
Der listige Knastbruder Walker versucht uns zu täuschen
!
dann wäre es genau so publik geworden, dessen bin ich mir sicher. Ihre Nachforschungen führten jedoch nicht nur zu neuen
Erkenntnissen, sie deckten auch viele weitere, relevante Fehler, Unterlassungen, Vertuschungen usw. auf. Aber eigentlich
haben sie doch nichts anders gemacht, als zum Teil die Arbeit, die von einer seriösen Untersuchungsbehörde erwartet worden
wäre. Natürlich kann sich nun Herr Oberstaatsanwalt Imholz darüber aufregen, dass sich die Medien Zitat:
!
in ein hängiges Verfahren eingeschaltet und eine eigentliche „Schattenuntersuchung „ geführt haben. Was namentlich die
Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens SRF veranstaltet hat, spottet jeder Beschreibung. Es gelingt beim besten
Willen nicht, diese Medienberichterstattung als neutral und ausgewogen zu bezeichnen. Vielmehr war diese von Anfang an
darauf ausgerichtet, mit allerlei Berichten und Schlussfolgerungen, zumeist jedoch reinen Parteibehauptungen, Zweifel an der
Urner Justiz zu säen. usw.
!
Als ich diese Äusserungen von Herrn Oberstaatsanwalt Imholz hörte, musste ich lächeln. Natürlich haben Sie zu hundert
Prozent recht mit ihrer Äusserung. Es ging der Rundschau selbstverständlich niemals um den unbedeutenden Walker. Einem
solchen Wahn unterlag ich nie. Es waren einzig die Fehler der Untersuchung und die Zustände der Urner Justiz, die für ein
solches Medium interessant war. Dass die Berichterstattung ein solches Ausmass annahm, lag sicherlich nicht an mir oder
meiner Verteidigung, ein solcher Einfluss wäre doch sehr schmeichelhaft. Es lag objektiv an der sachlichen Substanz, welche
die Darlegung überhaupt ermöglichte. Wenn Herr Oberstaatsanwalt Imholz sich nun bedrängt, man könnte auch sagen
erwischt vorkommt, liegt das wohl an der Natur der Sache oder noch besser, an seiner Tätigkeit, die eben offenbar nicht über
jeden Zweifel erhaben war. So wie ich diese Medien kennen gelernt habe, glaube ich nicht, dass sie sich dazu hinreissen
lässt, überhaupt Behauptungen zu veröffentlichen. Bevor etwas gesendet wird, werden wohl handfeste Beweise vorliegen,
alleine schon um allfällige Klagen parieren zu können. Ich kann mir vorstellen, dass sie noch einiges zu berichten hätten,
damit jedoch noch abwarten bis das letzte Puzzle in der Beweisführung auch vorhanden ist. Natürlich kann niemand ernsthaft
erwarten, dass eine Behörde freiwillig auch gegen sich selbst ermittelt. Sowieso nicht im Kanton Uri, aber das ist ein anderes
Thema. Nun einfach selbstherrlich darzulegen, einzig die Staatsanwaltschaft hätte ein Monopol auf die Wahrheit, zeugt von
.
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Regionalpresse nachlesen, man brauchte dazu also nicht einmal die entsprechenden Akten. Wie heuchlerisch mussten ihm
dann wohl die kürzlichen Fragen von Richter Burgener hier vorkommen, der ja auch für seine Verurteilung mitverantwortlich
war. Um der Aussage eine Chance zu geben, hätte man ihm einfach den Drittel garantieren können und dann wäre die
Wahrscheinlichkeit einer Aussage sicher gestiegen. Dieser logische Sachverhalt schien dem Gericht jedoch nicht einmal
erwähnenswert, weil es offenbar dem angestrebten Ziel widerspricht. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, geschätzter Herr
Burgener, dass gesuchte, kurzfristige Medienwirksamkeit nicht nachhaltig sein kann, wenn man die Akten nicht kennt.
!
In voller Kenntnis der Akten geht Herr Oberstaatsanwalt Imholz im Plädoyer auf Seite 8 ebenfalls darauf ein. Zitat;
!
Dass die „Rundschau“ nachdem sie in akribischer Recherche und nach einiggehender Bearbeitung von Sasa Sindelic
angeblich den Namen des unbekannten Schützen im „Mordkomplott“ herausgefunden hat – sich schlussendlich weigert, dem
Gericht die eigenen “Ergebnisse“ auszuhändigen und sich lieber hinter dem Quellenschutz versteckt hat, darf getrost als
grösster Witz des gesamten Verfahrens bezeichnet werden.
!
Herr Imholz, über diesen Witz hat sich ausser ihnen hoffentlich niemand amüsiert. Als Witz sollte die Tatsache gewertet
werden,
dass die Rundschau und nicht die Untersuchungsbehörden der Sache nachgehen musste. Ich weiss, sie haben sich
entsprechend geäussert, dass sie es ja eben nicht hätten tun müssen. Auch da haben sie, wie so oft, natürlich Recht. Die
Rundschau hat sich mit ihrer Arbeit auch nicht viele neue Freunde in Uri eingehandelt.
!
Der ganze Fall Walker wäre wohl von Anfang an anders gelaufen, wenn eine Staatsanwaltschaft eines anderen Kantons mit
mehr Objektivität die Verfahrensleitung geführt hätte. Verschiedene Dokumente der Staatsanwaltschaft Obwalden bestätigen
diese Vermutung. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf ein Detail, dargelegt in einer Zeugenbefragung Akt.
2/87/1 hinweisen. Auf die Frage des Anwaltes
!
Zitat:
Ihre Antworten von heute weichen weit ab von denjenigen bei der Staatsanwaltschaft Obwalden. Warum?
antwortete er:
!
Zitat:
Ja, das ist halt so. Ich wurde hier anders
befragt als dort
.
!
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Wenn sie die beiden Befragungen vergleichen, stellen sie fest, dass er es genau so meinte, wie er es gesagt hatte. Nicht der
Inhalt bewegte ihn zu diametral anderen Aussagen, weil er bei beiden Befragungen zum nahezu gleichen Sachverhalt befragt
wurde, es war alleine die suggestive Art und Weise der Befragung, die ihn beeinflusste. Sie, Herr Vorsitzender, bestätigten am
19.Oktober vor Gericht persönlich die Fähigkeit und Ausbildung von Staatsanwälten, als Sie an dieser Verhandlung Frau
Omlin, Oberstaatsanwältin von Obwalden, unter anderem diese Frage stellten:
!
Zitat Dillier:
Aufgrund ihrer Funktion als Staatsanwältin und ihrer Ausbildung als Spezialistin von Befragungen,
...
...usw.
!
Ich will doch schwer hoffen, dass die Urner Staatsanwälte eine ebenso gute, fachliche Ausbildung haben. Suggestion gehört
nicht nur zur Ausbildung, sondern zum täglichen Brot von Befragungsspezialisten.
!
Bei seriöser Betrachtungsweise liefern deshalb meines Erachtens auch das Verhalten und die Argumente der
Staatsanwaltschaft, gute Hinweise für meine Unschuld. Es braucht Mut und Willen nach dieser Erkenntnis die Darlegung der
Verteidigung mit gleicher Sorgfalt zu betrachten, wie die der Anklage. Es ist ja nicht so, dass ich nur kritisiere. Sie haben sich
in letzter Zeit durchaus bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den vorliegenden Fall anzuschauen. Die Musik spielt jedoch
oft auf den Nebenschauplätzen. Die dort tätigen Personen wollen zwar gut bezahlt werden, aber Verantwortung möchten sie
keine Übernehmen. Wenn die Urner Bevölkerung nun tatsächlich feststellen sollte, dass ihnen Gerechtigkeit wichtiger ist als
bestehende Seilschaften, werden bei den nächsten Richterwahlen vielleicht wieder mehr als nur die verbandelten oder
dekadenten 20 Prozent teilnehmen.
!
!
Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.
Vor einigen Monaten lernte ich Ignaz Walker persönlich kennen. Er gab mir persönlich die Bewilligung über seinen Fall schreiben zu dürfen. Für mich ist es ein Klassiker wie Staatsanwälte wissentlich und willentlich verlogenen Polizisten decken und Betroffene nicht selbst sich töten und so weiter. So sicher unsere Schweiz ist, so hochgradig pervers kann sie auch sein, total verlogen und den schwächsten im Glied triffts mit unschulidger Gefängnisstrafe wie hier vorliegend den Ignaz Walker.
Ich wünsche ihm von Herzen den Freispruch und eine rechte Entschädigung und hoffe auf seiner Seite noch spannende Berichte lesen zu können, vor allem natürlich einen Freispruch mit der grössten je gesprochenen Entschädigung, bzw. Staatshaftungsansprüchen, auf: www.ignazwalker.wordpress.com
Schlussanmerkung: meiner Meinung nach müssten diese fehlbaren Polizisten mit Haus und Hof und allem was sie haben ganz persönlich haften bis sich Herr Walker wieder erholt hat und den gleichen finanziellen Status wieder erreicht, den er vor diesem Polizei-Justiz - Skandal hatte. Jeder SA, Polizist und RA weiss genau, macht ein SA nicht was die Polizei sagt, kann er seine Karriere gleich vergessen, darum sollten hier diejenigen die bewusst den falschen Input lieferten an die Kasse kommen!
Ich wünsche ihm von Herzen den Freispruch und eine rechte Entschädigung und hoffe auf seiner Seite noch spannende Berichte lesen zu können, vor allem natürlich einen Freispruch mit der grössten je gesprochenen Entschädigung, bzw. Staatshaftungsansprüchen, auf: www.ignazwalker.wordpress.com
Schlussanmerkung: meiner Meinung nach müssten diese fehlbaren Polizisten mit Haus und Hof und allem was sie haben ganz persönlich haften bis sich Herr Walker wieder erholt hat und den gleichen finanziellen Status wieder erreicht, den er vor diesem Polizei-Justiz - Skandal hatte. Jeder SA, Polizist und RA weiss genau, macht ein SA nicht was die Polizei sagt, kann er seine Karriere gleich vergessen, darum sollten hier diejenigen die bewusst den falschen Input lieferten an die Kasse kommen!