In der Zürcher Polizeidatenbank, genannt POLIS ist es so, dass die Angelegenheiten zwischen Bürger und Amtsleuten sobald die Bürger Geschädigte sind - unter Projekt zu stehen kommen. Fazit: nicht einmal der Zürcher Gewaltschutz hat somit Zugang zu Geschädigten Daten. Und die Gefährder Profile werden dann ohne Geschädigten Daten konstruiert und erstellt. (Hinweis Ziff. 6 Seite 2) Nicht koschere Gerechtfertigung: Bei vielen Gefährder Profilen fehlen einfach sämtliche Angaben über Geschäfte in denen die zu Beurteilenden eben gerade NICHT Beschuldigte sind, sondern Geschädigte und Privatkläger. (Hinweis Ziff. 6 Seite 2) | Gerechtfertigung per Gesetz ? Überlegenswert. Per interner Anweisung. In dieser Anweisung dürfen die Polizeidatenbank User des Bürgers Daten samt und sonders auch zu Übungszwecken brauchen (Hinweis auf Dok 4708: Dienstbefehl bei der Kapo ZH genannt, und Dienstanweisung bei der Stapo ZH genannt, etc. z.B. bei mir sind über die Hälfte aller Angelegenheiten für die Prävetntions Polizei gar nicht einsehbar. Fazit: Imput korrupt - Output unbrauchbar !
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November 2018
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