Wie man ein Gewaltopfer zur Täterin erklärt
Der Fall Monika Brunschwiler – eine Chronik der Umkehrung
Monika Brunschwiler war jahrzehntelang Ermittlerin im Finanzstrafrecht – bis sie 2011 Opfer eines brutalen Übergriffs durch einen Zürcher Polizeibeamten wurde. Die Verletzungen waren schwer: Schädel-Hirn-Trauma, chirurgische Eingriffe, bleibende Schäden. Doch statt Gerechtigkeit zu erfahren, begann ein anderer Kampf: gegen die Justiz selbst.
Vom Opfer zur Beschuldigten
- Die Polizei und involvierte Staatsanwälte entzogen sich der Aufklärung, indem sie die Betroffene unter Gefährder-Verdacht setzten.
- Sie wurde in Präventivhaft genommen – über Monate, ohne Urteil.
- Ein psychiatrisches Gutachten wurde ohne ihr Einverständnis beauftragt. Der Inhalt diente nur einem Zweck: sie zu delegitimieren.
Das aktuelle Urteil von 2025
Am 24. Januar 2025 verurteilte das Bezirksgericht Zürich Monika Brunschwiler zu 10 Monaten bedingter Freiheitsstrafe – mit der absurden Begründung, sie habe „wider besseres Wissen“ Beamte falsch beschuldigt. Dabei bezogen sich ihre Aussagen auf nachweisbare Vorgänge und reale Personen, die in Machtpositionen gegen sie agierten.
Das Urteil enthält schwere Mängel:
- Verletzung der Unschuldsvermutung (Schweigen = Schuld)
- Ignorieren medizinischer Gutachten
- Staatsnahe Psychiatrie als Druckmittel
- Verweigerung eines unabhängigen Verteidigers
Warum dieser Fall uns alle angeht
Wenn ein Staat beginnt, Opfer von Polizeigewalt als Täter zu behandeln,
wenn psychiatrische Gutachten zu Waffen werden,
wenn Kritik an Behörden zur „fehlenden Reue“ erklärt wird,
dann ist nicht nur ein Mensch betroffen – sondern die Demokratie selbst.
Monika Brunschwiler sagt:
„Ich bin nicht verbittert. Ich bin wach. Ich weiß, dass Gott mir beisteht. Ich weiß, dass Wahrheit stärker ist als jede Macht, die lügt.“
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