Sie schrieb sinngemäss, dass die Zürcher Justiz die Autorin endlich in Ruhe lassen solle, jemand wie die Autorin, welche nur die juristischen Wege beschreite wie Anzeigen gegen physisch vorgehende Täter zu erstatten, sei wohl kaum in Zukunft selbst physisch gewalttätig.
Das widersprüchliche Verhalten des Zürcher Obergerichts könnte noch zu Diskussionen führen. Die geschwärzten Dokumente werden voraussichtlich hier noch hochgeladen - sonst könnte sich die Gerichtsscheriberin noch betüpft fühlen.
Daraus gezogene Erkenntnis:
Treu und Glauben im Sinne des Zürcher Obergerichts:
Wessen Geist verdreht ist - dessen Handeln dürfte auch verdreht sein - alles wäre doch so einfach...
(wenn es auch kompliziert geht, und der Steuerzahler zahlt, na dann - oder
bin ich mit dieser Aussage zu weit gegangen?)
- die Frage von www.wirtschaftrevolution.de an deren Seminaren war nicht umsonst immer wieder: Wessen Geistes Kindes bist Du?