Im Jahr 2011, als die ZH Stadtpolizei sich nach 17 Dienstjahren geweigert hatte, mir den Lohnausweis auf den richtigen Namen auszustellen, wurde ich - sicherlich nachvollziehbar - traurig und enttäuscht, weshalb ich folgende Worte an den Angestellten, der dies getan hatte, schrieb: "Willst auch Du mich tot haben und mir privat noch mehr schaden als dass Ihr schon habt ? Luegenpolizeien seid Ihr ! (2.8.2011, 23.10 h) Tote Frau Brunschwiler besser? Lieber tot als mit Luegen der Polizeien weiterzuleben die die grosesste Freude haben das Leben von Frauen kaputt zu machen und nur falsche Daten behalten und sich weigern die Wahrheiten zu schreiben. Ich freue mich auf das Leben nach dem Tod hier, dort kannst Du ueber mich nicht mehr Falsches verbreiten. (3.8.2011, 05.10 h)". Mit dem Vorwand, mir psychologisch helfen zu wollen, wurde dann mein eigenes Haus gestürmt und ich im eigenen Haus, als ich es verlassen wollte, schwer verletzt, verprügelt, bis zum IV Fall. Die Anklage war dann auf leichte und schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Amtsmissbrauch.
Das war diese Anklageschrift: Anklageschrift gegen 2 Zürcher Stadtpolizisten
Und dann, dieses erstaunliche Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom 23. Januar 2015, Fortstezung folgt..
Wie führte die Richterin Montani - Schmidt - Vornamen Unbekannt - dieses Urteil herbei ?
Sie lass die Anklageschrift nicht vor.
Sie ordnete eine einseitige Eingangskontrolle an. Mich fasste eine weibliche Polizistin an der Scheide an, vor allen Männern, als auch an der Brust, vor allem Publikum, machte meine Hosen hinauf, und griff in meine Schuhe hinein.
Was war mit den Polizisten Sommerhalder und Hofer, die als Angeklagte den Gerichtssaal betraten???
Die spazierten UNKONTROLLIERT - ohne die Schleuse benützen zu müssen - direkt beim Haupteingang ins Gericht hinein.
Die Opfer und Täter-Rolle war von Montani - Schmidt ganz gezielt, bewusst und sogar auf eine sehr böswillige Art ? von Anfang an offensichtlich völlig verdreht worden.
Als sie die 2 Angeklagten befragte, hielt sie sich NICHT an die Anklageschrift, sondern NUR an die verlogene wahrgenommene Darstellung des Sachverhaltes der beiden Angeschuldigten. Damit war schon in den ersten Minuten der Verhandlung klar, was das Urteil sein könnte. Offensichtlicher hätte es diese Richterin schwerlich machen können. Weiter verbot sie im Gerichtssaal gesundes normales emotionales Verhalten und drohte wie früher im Klassenzimmer ein unerzogener Lehrer es den Schülern gedroht hatte, mit ausgestrecktem Arm, auf Leute mit dem Finger zeigend: sinngemäss: Ruhe hier - sonst stelle ich Sie raus, auch diesen Menschen da dort - und zeigte auf eine Person, die ihr offensichtlich nicht sympathisch war. Mehr über diese absolute Skandal - Verhandlung wird noch veröffentlicht werden.
Die Stadtpolizei Zürich scheut sich nicht davor zurück, im Internet mit dem Namen Michael Sommerhalder zu Gewalttaten aufzurufen. Dies mit einer Pistole in den Händen des Zeichens "Forcebook" - geschrieben wie Facebook. Ich schreibe hier klar, dass ich mich von jener Seite klar distanziere. Hat doch der fälschlicherweise freigesprochene Hofer Kay behauptet, gegenüber der Richterin, Frau Brunschwiler (ich) würde im Namen von Hofer und der Stadtpolizei Zürich Homepages betreiben, was schlichtweg NICHT wahr ist, und ich mich in jeder Hinsicht davon distanziere. Es handelt sich hier um eine unwahre Behauptung der beiden Zürcher Stadtpolizisten, deren Anwälte und des mich schwer verletzten Kay Hofer. Die Seite www.michaelsommerhalder.weebly.com Seite ist weder von mir noch weiss ich wer sie schrieb.
Das war diese Anklageschrift: Anklageschrift gegen 2 Zürcher Stadtpolizisten
Und dann, dieses erstaunliche Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom 23. Januar 2015, Fortstezung folgt..
Wie führte die Richterin Montani - Schmidt - Vornamen Unbekannt - dieses Urteil herbei ?
Sie lass die Anklageschrift nicht vor.
Sie ordnete eine einseitige Eingangskontrolle an. Mich fasste eine weibliche Polizistin an der Scheide an, vor allen Männern, als auch an der Brust, vor allem Publikum, machte meine Hosen hinauf, und griff in meine Schuhe hinein.
Was war mit den Polizisten Sommerhalder und Hofer, die als Angeklagte den Gerichtssaal betraten???
Die spazierten UNKONTROLLIERT - ohne die Schleuse benützen zu müssen - direkt beim Haupteingang ins Gericht hinein.
Die Opfer und Täter-Rolle war von Montani - Schmidt ganz gezielt, bewusst und sogar auf eine sehr böswillige Art ? von Anfang an offensichtlich völlig verdreht worden.
Als sie die 2 Angeklagten befragte, hielt sie sich NICHT an die Anklageschrift, sondern NUR an die verlogene wahrgenommene Darstellung des Sachverhaltes der beiden Angeschuldigten. Damit war schon in den ersten Minuten der Verhandlung klar, was das Urteil sein könnte. Offensichtlicher hätte es diese Richterin schwerlich machen können. Weiter verbot sie im Gerichtssaal gesundes normales emotionales Verhalten und drohte wie früher im Klassenzimmer ein unerzogener Lehrer es den Schülern gedroht hatte, mit ausgestrecktem Arm, auf Leute mit dem Finger zeigend: sinngemäss: Ruhe hier - sonst stelle ich Sie raus, auch diesen Menschen da dort - und zeigte auf eine Person, die ihr offensichtlich nicht sympathisch war. Mehr über diese absolute Skandal - Verhandlung wird noch veröffentlicht werden.
Die Stadtpolizei Zürich scheut sich nicht davor zurück, im Internet mit dem Namen Michael Sommerhalder zu Gewalttaten aufzurufen. Dies mit einer Pistole in den Händen des Zeichens "Forcebook" - geschrieben wie Facebook. Ich schreibe hier klar, dass ich mich von jener Seite klar distanziere. Hat doch der fälschlicherweise freigesprochene Hofer Kay behauptet, gegenüber der Richterin, Frau Brunschwiler (ich) würde im Namen von Hofer und der Stadtpolizei Zürich Homepages betreiben, was schlichtweg NICHT wahr ist, und ich mich in jeder Hinsicht davon distanziere. Es handelt sich hier um eine unwahre Behauptung der beiden Zürcher Stadtpolizisten, deren Anwälte und des mich schwer verletzten Kay Hofer. Die Seite www.michaelsommerhalder.weebly.com Seite ist weder von mir noch weiss ich wer sie schrieb.