Wie geht es weiter gegen die zwei Zürcher Stadtpolizisten,
gegen die am 23. Januar 2015 am Bezirksgericht in Zürich eine Verhandlung war?
und die auf unverständliche Art vorläufig einen Freispruch bekamen - der nicht rechtskräftig ist.
Oft werde ich gefragt, wie es nun in meiner eigenen Sache weitergeht, einige meinten schon, es sei fertig. Ist es noch lange nicht. Ich lasse es nicht dabei bleiben, dass man mich über Jahre zu Unrecht verleumdet und noch meinen könnte, ich sei zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner psychiatrischen Therapie gewesen oder so wie es die Medien im Auftrag der Polizei darstellten schwer psychisch krank, was nur eine Schutzbehauptung ist, um deren wiederholten an mir begangenen körperlichen und psychischen Gewalttaten zu vertuschen (2003/4, 2008, 2011, 2013 und 2015).
gegen die am 23. Januar 2015 am Bezirksgericht in Zürich eine Verhandlung war?
und die auf unverständliche Art vorläufig einen Freispruch bekamen - der nicht rechtskräftig ist.
Oft werde ich gefragt, wie es nun in meiner eigenen Sache weitergeht, einige meinten schon, es sei fertig. Ist es noch lange nicht. Ich lasse es nicht dabei bleiben, dass man mich über Jahre zu Unrecht verleumdet und noch meinen könnte, ich sei zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner psychiatrischen Therapie gewesen oder so wie es die Medien im Auftrag der Polizei darstellten schwer psychisch krank, was nur eine Schutzbehauptung ist, um deren wiederholten an mir begangenen körperlichen und psychischen Gewalttaten zu vertuschen (2003/4, 2008, 2011, 2013 und 2015).
Nach der Gerichtsverhandlung im Januar 2015 gegen die zwei Angeklagten Stadtpolizisten Sommerhalder und Hofer hatten wir sofort Berufung eingereicht. vgl. Dok 2560 daneben, da ist die Berufung zu lesen. |
Selbstverständlich musste das Bezirksgericht Zürich vom Obergericht Zürich abgemahnt werden, da es die zuverlässige Frist für ein begründetes (erweitertes) Urteil verschlampt hatte. Lesen Sie die Ausreden die das Gericht dazu vorbrachte in Dok 2748.2 daneben. |
Anstatt 60 Tage, brauchte es 120 Tage - ups - wenn wir Bürger uns doppelt so lange Zeit liessen - wie vorgeschrieben, würde man das auch entschuldigen? Nein !
Hier noch der Artikel: Art. 84 Abs. 4 StPO sagt klar, innert 60 Tagen, und nur begründet mehr Tage maximum 90 - hier waren es ca. 120 Tage! - Sorry - pfui Bezirksgericht Zürich !
Hier noch der Artikel: Art. 84 Abs. 4 StPO sagt klar, innert 60 Tagen, und nur begründet mehr Tage maximum 90 - hier waren es ca. 120 Tage! - Sorry - pfui Bezirksgericht Zürich !
Die Ausreden sind immens, das begründete Urteil hat über 100 Seiten ! - also die kommende Gerichtsverhandlung am Obergericht in Zürich gegen die zwei Zürcher Stadtpolizisten wird interessant werden. Termine dazu gibt es noch nicht - ich habe dazu entsprechenden Antrag gestellt, deren Tat ist immerhin bald 4-5 Jahre her, und es hat bisher nur 1 Gerichtsverhandlung stattgefunden - einfach eine grosse Schlamperei, anders kann man das nicht mehr bezeichnen. |