Im Gerichtsverfahren gegen die zwei Zürcher Stadtpolizisten, die wegen der an mir, am 3.8.11 begangenen schweren Körperverletzung usw. angeklagt sind, und sich erst im 4. Jahr nach ihrer Tat erstmals vor Gericht zu verantworten haben werden, wurde ein neuer Gerichtstermin gegeben. Es ist der Freitag, 23. Januar 2015, Bezirksgericht Zürich, Wengistrasse 28, 8004 Zürich, ab morgens 08:15 Uhr. Es ist eine öffentliche Verhandlung, in der Jedermann-frau herzlich eingeladen ist.
Seit ihrer Tat vom 3.8.11 stehen die zwei angeklagten Polizisten meines Wissens noch immer ohne Sanktionen im bewaffneten Dienst bei der Zürcher Stadtpolizei. Sie sagen, dass der von der Suva sofort anerkannte Unfall nie geschehen sei, das Opfer, also ich, würde unter einer Wahnvorstellung leiden. Selbstverständlich bekam auch ich die in der Forensik zu 70% aller "Kriminellen" gängige Diagnose "Verdacht Schizophrenie" - beurteilt durch die Zürcher Polizei und deren Forensikern (Urbaniok Truppe). Dem nicht genug, man versuchte mich während 311 Tagen in einer Beugehaft zur Vernunft zu bringen. Die versuchten mich während 311 Tagen dazu zu zwingen, die an mir begangene Körperverletzung zu verneinen, was der Polizei und der Justiz gänzlich misslungen ist. Ich halte je länger je mehr an einer Verurteilung von diesen zwei gewalttätigen Polizisten fest. Zum Prozess der gegen mich läuft, sage ich mal, dass voraussichtlich im Frühling 2015 auf dieser Homepage darüber berichtet wird. Anstehen tut jetzt die Gerichtsverhandlung gegen die zwei angeklagten Polizisten Michael Sommerhalder und Kay Hofer von der Zürcher Stadtpolizei.
Dass bei gewalttätigen Polizisten deren Gewaltopfer zuerst einmal wegen irgendetwas präventiv vorverurteilt werden, bevor es überhaupt zum Prozess gegen die angeschuldigten Polizisten kommt, ist in der Schweiz bekannt, in diesem Sinne meine Geschichte gar keine Ausnahme, sondern die Regel wenn ein Bürger eine Anzeige gegen einen Polizisten erstattet.
Genau so ist es auch in Deutschland. Sogar Anwälte können Polizeigewaltopfer werden, und im Vorfeld zum Prozess gegen die Polizisten schon mal präventiv (meines Wissens auch noch nicht rechtskräftig) vorverurteilt werden. Hier das mutige Beispiel eines Anwaltes aus Deutschland. Dr. David Schneider-Addae-Mensah. Und wer noch mehr auch über Deutsche Justizopfer wissen will, klicke hier. Wir leben im Informationszeitalter. Das Volk wird mündig, auch gegenüber der Justiz.
Warum wird die Öffentlichkeit angesprochen ?
Es gibt veschiedene Gründe. Hier eine Idee von allen Gründen die für die Öffentlichkeit reden:
Das Böse muss mit dem Guten besiegt werden. Nur so kann Schlechtes, Negatives, Gewalttätigkeit und alles uns Menschen Schädigendes Verhalten korrigiert werden. Dass von uns Menschen die Entscheidungen die wir im täglichen Leben zu treffen haben, zu ca. 70% falsch sind dürfte jedem besonnenen Menschen klar sein. Würden wir mehr als die Hälfte unserer Entscheidungen gut machen, würde dann die Welt nicht besser aussehen ?
Aufgrund des genannten Universalprinzipes bin ich der Überzeugung, dass die Stadtpolizei Zürich und die zwei Täter für die an mir begangene schwere Körperverletzung vom 3.8.11 genug Zeit und Chancen hatten, sich mir gegenüber zu entschuldigen oder die Sache aussergerichtlich zu lösen. Ich hatte dies seit dem 3.8.11 sicherlich etwa 20 Mal angeboten und hatte immer die Antworten erhalten, man gäbe keine Auskunft, die angeklagten seien ihre Mitarbeiter.
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015.
Da die Stadtpolizei somit gefährliche, unehrliche, gewalttätige, Polizisten im bewaffneten Dienst hat, also in öffentlicher Funktion tätige Angestellte, ist es mir wichtig, dass der Bürger die Namen der zwei Polizisten auch kennt. Der eine heisst Michael Sommerhalder und der andere Kay Hofer. Michael Sommerhalder sieht wie ein rechtsextremer Naziähnlicher Typ aus, Kay Hofer ist eher der menschliche Mitläufer. In den Staatsanwälten Adrian Kägi und Christine Braunschweig fand die Stapo ZH Mitspieler, welche alles für Polizisten machen, egal was das Opferhilfegesetz sagt, egal wie schwer das Polizeigewalt-Opfer verletzt ist, sie - beide Staatsanwälte eröffneten fast gleichzeitig oder kurz nachdem bekannt wurde, dass gegen die 2 Polizisten eine Strafuntersuchung eröffnet werden muss, auch gegen das Gewaltopfer eine Strafuntersuchung. Selbstverständlich unterstützt durch ein gegen mich polizeilich eingeleitetes Bedrohungsmanagement, im Auftrag der Stadtpolizei Zürich, ausgeführt durch den Gewaltschutz der Kapo ZH, um präventiv mit Wavre-21, Odara, Fortress, oder VRAG voraussagen zu können, wann und wie sich das Gewaltopfer Brunschwiler an den 2 Polizisten rächen würde. Die Hoheit für forensische Diagnosen liegt leider nicht bei den Forensikern, sondern gemäss Schlussbericht des Zürcher Generalsekretariates vom Regierungsrat zu 95 % bei Polizisten, welche als Fachleute für zuverlässige Zukunftsprognosen gelten, gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen (für mich höchst fraglichen Erkenntnissen). Lesen Sie auf diesem Schlussbericht vom 2012 der Direktion der Justiz und des Innern insbesondere die Seite 16 wo klar steht, 95 % der Gefahreneinschätzung muss aus polizeilichen Fachkräften bestehen. Für mich ist diese Zukunftsvoraussage (in der Fachsprache Legalprognose) also wer wann in Zukunft seinen ersten Mord begeht, oder andere erstmalige Straftat, oder wiederholte angebliche oder tatsächlich gemachte Tat reinste Wahrsagerei. (bei mir errechnete man in 20-30 Jahren zu 30% gemäss VRAG Polizei- und forensische Prognoseinstrument meinen ersten Mord. Zudem als das VRAG entwickelt wurde, wurden dazu nur männliche Wesen invoviert und Mörder oder mehrfach Mörder, heute wird es auf das Normalvolk angewendet, durch vorwiegend zu 95 % polizeiliche Fachkräfte, und von den Forensikern übernommen)
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015.
Aufgrund des sehr querulatorischen sturen unkorrekten unethischen verlogenen Verhalten der zwei Polizisten und der Führung der Stadtpolizei Zürich, die selbst auf an mich gesandte Erpressungen, Morddrohungen, oder im Namen der Stadtpolizei Zürich mit Waffen auf www.kayhofer.weebly.com ziemlich direkt auf meinen Namen zielte noch die Arroganz hat, der Presse gegenüber zu behaupten, das Gewaltopfer würde sich selbst Erpressungen und Waffen im Internet auf sich richten, erinnert an meine eigene Erfahrung von 17 Jahren Stadtzürcher Polizeidienst wo Lügen und falsche Angaben in den Polizeirapporten zu erstellen die Tagesordnung war und wahrscheinlich bis heute nicht anderst ist. Als Beispiel sei da nur das Schreiben des Kommandanten der Stadtpolizei erwähnt, als ich bat, zu wissen, wo die Täter nun im Einsatz sind, damit ich denen in der Stadt Zürich ausweichen könnte, und bat, wegen der Erpressung die ich erhalten hatte, eine Untersuchung zu eröffnen. Man staunt: Ein RA lic.iur. schreibt, für ein Offizialdelikt brauche es eine Strafanzeige, was völlig falsch ist. Dann schreibt er in höchst arroganten Tönen, er setze voraus, dass ich - das Gewaltopfer Verständnis für ihn hätte, nichts über die Täter zu verraten, es seien schliesslich seine Mitarbeiter! Unglaublich aber wahr. Lesen Sie hier selbst: Schreiben des Kdt Daniel Blumer Stapo ZH an Monika Brunschwiler.
Die zwei Täter Sommerhalder und Hofer, welche seit ihrer Tat vom 3.8.11 noch immer im bewaffneten Dienst stehen, und durch vorher erwähnten Kommandant, der meines Erachtens völlig unethisch führt, endlich vor Gericht stehen, und bisher noch immer alles verneinen, gehören einfach öffentlich genannt, mit Namen. Weder das Führungsverhalten des Kommandanten, noch das Verhalten der Polizisten ist mir gegenüber und dem Steuerzahler gegenüber korrekt. Da es sich bei mir um eine ehemalige Arbeitskollegin der Täter handelt, es also ein Firmeninternes Mobbing war, das die Stapo ZH bis heute fortsetzt, und alles als ein Racheakt von 17 Jahren Polizeidienst angesehen werden kann, wo ich praktisch immer in der Gruppe die einzige Frau war, und als erste Frau überhaupt in der Stapo ZH für die Stelle in einer Fachgruppe Vermögen 2 den genau gleichen Weg wie Männer machte, finde ich persönlich ist das Verhalten der Führung der Stadtpolizei Zürich billig um es gelinde auszudrücken, sicherlich sehr aufschlussreich. Und es bestätigt einmal mehr den schon vor Jahren erstellten Bericht von Amnesty International dass die Polizei systematisch mit völlig unverhältnismässiger Gewalt vorwiegend gegen Minderheiten vorgeht. Auch ich war in einer Minderheit, und musste dies selbst nach meiner Kündigung mit einer an mir begangenen schweren Körperverletzung durch ehemalige Mitarbeiter von mir hautnah erfahren. Minderheiten werden von der Stapo ZH systematisch drangsaliert, um auch dies gelinde auszudrücken.
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015 in Zürich.
Seit ihrer Tat vom 3.8.11 stehen die zwei angeklagten Polizisten meines Wissens noch immer ohne Sanktionen im bewaffneten Dienst bei der Zürcher Stadtpolizei. Sie sagen, dass der von der Suva sofort anerkannte Unfall nie geschehen sei, das Opfer, also ich, würde unter einer Wahnvorstellung leiden. Selbstverständlich bekam auch ich die in der Forensik zu 70% aller "Kriminellen" gängige Diagnose "Verdacht Schizophrenie" - beurteilt durch die Zürcher Polizei und deren Forensikern (Urbaniok Truppe). Dem nicht genug, man versuchte mich während 311 Tagen in einer Beugehaft zur Vernunft zu bringen. Die versuchten mich während 311 Tagen dazu zu zwingen, die an mir begangene Körperverletzung zu verneinen, was der Polizei und der Justiz gänzlich misslungen ist. Ich halte je länger je mehr an einer Verurteilung von diesen zwei gewalttätigen Polizisten fest. Zum Prozess der gegen mich läuft, sage ich mal, dass voraussichtlich im Frühling 2015 auf dieser Homepage darüber berichtet wird. Anstehen tut jetzt die Gerichtsverhandlung gegen die zwei angeklagten Polizisten Michael Sommerhalder und Kay Hofer von der Zürcher Stadtpolizei.
Dass bei gewalttätigen Polizisten deren Gewaltopfer zuerst einmal wegen irgendetwas präventiv vorverurteilt werden, bevor es überhaupt zum Prozess gegen die angeschuldigten Polizisten kommt, ist in der Schweiz bekannt, in diesem Sinne meine Geschichte gar keine Ausnahme, sondern die Regel wenn ein Bürger eine Anzeige gegen einen Polizisten erstattet.
Genau so ist es auch in Deutschland. Sogar Anwälte können Polizeigewaltopfer werden, und im Vorfeld zum Prozess gegen die Polizisten schon mal präventiv (meines Wissens auch noch nicht rechtskräftig) vorverurteilt werden. Hier das mutige Beispiel eines Anwaltes aus Deutschland. Dr. David Schneider-Addae-Mensah. Und wer noch mehr auch über Deutsche Justizopfer wissen will, klicke hier. Wir leben im Informationszeitalter. Das Volk wird mündig, auch gegenüber der Justiz.
Warum wird die Öffentlichkeit angesprochen ?
Es gibt veschiedene Gründe. Hier eine Idee von allen Gründen die für die Öffentlichkeit reden:
Das Böse muss mit dem Guten besiegt werden. Nur so kann Schlechtes, Negatives, Gewalttätigkeit und alles uns Menschen Schädigendes Verhalten korrigiert werden. Dass von uns Menschen die Entscheidungen die wir im täglichen Leben zu treffen haben, zu ca. 70% falsch sind dürfte jedem besonnenen Menschen klar sein. Würden wir mehr als die Hälfte unserer Entscheidungen gut machen, würde dann die Welt nicht besser aussehen ?
Aufgrund des genannten Universalprinzipes bin ich der Überzeugung, dass die Stadtpolizei Zürich und die zwei Täter für die an mir begangene schwere Körperverletzung vom 3.8.11 genug Zeit und Chancen hatten, sich mir gegenüber zu entschuldigen oder die Sache aussergerichtlich zu lösen. Ich hatte dies seit dem 3.8.11 sicherlich etwa 20 Mal angeboten und hatte immer die Antworten erhalten, man gäbe keine Auskunft, die angeklagten seien ihre Mitarbeiter.
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015.
Da die Stadtpolizei somit gefährliche, unehrliche, gewalttätige, Polizisten im bewaffneten Dienst hat, also in öffentlicher Funktion tätige Angestellte, ist es mir wichtig, dass der Bürger die Namen der zwei Polizisten auch kennt. Der eine heisst Michael Sommerhalder und der andere Kay Hofer. Michael Sommerhalder sieht wie ein rechtsextremer Naziähnlicher Typ aus, Kay Hofer ist eher der menschliche Mitläufer. In den Staatsanwälten Adrian Kägi und Christine Braunschweig fand die Stapo ZH Mitspieler, welche alles für Polizisten machen, egal was das Opferhilfegesetz sagt, egal wie schwer das Polizeigewalt-Opfer verletzt ist, sie - beide Staatsanwälte eröffneten fast gleichzeitig oder kurz nachdem bekannt wurde, dass gegen die 2 Polizisten eine Strafuntersuchung eröffnet werden muss, auch gegen das Gewaltopfer eine Strafuntersuchung. Selbstverständlich unterstützt durch ein gegen mich polizeilich eingeleitetes Bedrohungsmanagement, im Auftrag der Stadtpolizei Zürich, ausgeführt durch den Gewaltschutz der Kapo ZH, um präventiv mit Wavre-21, Odara, Fortress, oder VRAG voraussagen zu können, wann und wie sich das Gewaltopfer Brunschwiler an den 2 Polizisten rächen würde. Die Hoheit für forensische Diagnosen liegt leider nicht bei den Forensikern, sondern gemäss Schlussbericht des Zürcher Generalsekretariates vom Regierungsrat zu 95 % bei Polizisten, welche als Fachleute für zuverlässige Zukunftsprognosen gelten, gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen (für mich höchst fraglichen Erkenntnissen). Lesen Sie auf diesem Schlussbericht vom 2012 der Direktion der Justiz und des Innern insbesondere die Seite 16 wo klar steht, 95 % der Gefahreneinschätzung muss aus polizeilichen Fachkräften bestehen. Für mich ist diese Zukunftsvoraussage (in der Fachsprache Legalprognose) also wer wann in Zukunft seinen ersten Mord begeht, oder andere erstmalige Straftat, oder wiederholte angebliche oder tatsächlich gemachte Tat reinste Wahrsagerei. (bei mir errechnete man in 20-30 Jahren zu 30% gemäss VRAG Polizei- und forensische Prognoseinstrument meinen ersten Mord. Zudem als das VRAG entwickelt wurde, wurden dazu nur männliche Wesen invoviert und Mörder oder mehrfach Mörder, heute wird es auf das Normalvolk angewendet, durch vorwiegend zu 95 % polizeiliche Fachkräfte, und von den Forensikern übernommen)
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015.
Aufgrund des sehr querulatorischen sturen unkorrekten unethischen verlogenen Verhalten der zwei Polizisten und der Führung der Stadtpolizei Zürich, die selbst auf an mich gesandte Erpressungen, Morddrohungen, oder im Namen der Stadtpolizei Zürich mit Waffen auf www.kayhofer.weebly.com ziemlich direkt auf meinen Namen zielte noch die Arroganz hat, der Presse gegenüber zu behaupten, das Gewaltopfer würde sich selbst Erpressungen und Waffen im Internet auf sich richten, erinnert an meine eigene Erfahrung von 17 Jahren Stadtzürcher Polizeidienst wo Lügen und falsche Angaben in den Polizeirapporten zu erstellen die Tagesordnung war und wahrscheinlich bis heute nicht anderst ist. Als Beispiel sei da nur das Schreiben des Kommandanten der Stadtpolizei erwähnt, als ich bat, zu wissen, wo die Täter nun im Einsatz sind, damit ich denen in der Stadt Zürich ausweichen könnte, und bat, wegen der Erpressung die ich erhalten hatte, eine Untersuchung zu eröffnen. Man staunt: Ein RA lic.iur. schreibt, für ein Offizialdelikt brauche es eine Strafanzeige, was völlig falsch ist. Dann schreibt er in höchst arroganten Tönen, er setze voraus, dass ich - das Gewaltopfer Verständnis für ihn hätte, nichts über die Täter zu verraten, es seien schliesslich seine Mitarbeiter! Unglaublich aber wahr. Lesen Sie hier selbst: Schreiben des Kdt Daniel Blumer Stapo ZH an Monika Brunschwiler.
Die zwei Täter Sommerhalder und Hofer, welche seit ihrer Tat vom 3.8.11 noch immer im bewaffneten Dienst stehen, und durch vorher erwähnten Kommandant, der meines Erachtens völlig unethisch führt, endlich vor Gericht stehen, und bisher noch immer alles verneinen, gehören einfach öffentlich genannt, mit Namen. Weder das Führungsverhalten des Kommandanten, noch das Verhalten der Polizisten ist mir gegenüber und dem Steuerzahler gegenüber korrekt. Da es sich bei mir um eine ehemalige Arbeitskollegin der Täter handelt, es also ein Firmeninternes Mobbing war, das die Stapo ZH bis heute fortsetzt, und alles als ein Racheakt von 17 Jahren Polizeidienst angesehen werden kann, wo ich praktisch immer in der Gruppe die einzige Frau war, und als erste Frau überhaupt in der Stapo ZH für die Stelle in einer Fachgruppe Vermögen 2 den genau gleichen Weg wie Männer machte, finde ich persönlich ist das Verhalten der Führung der Stadtpolizei Zürich billig um es gelinde auszudrücken, sicherlich sehr aufschlussreich. Und es bestätigt einmal mehr den schon vor Jahren erstellten Bericht von Amnesty International dass die Polizei systematisch mit völlig unverhältnismässiger Gewalt vorwiegend gegen Minderheiten vorgeht. Auch ich war in einer Minderheit, und musste dies selbst nach meiner Kündigung mit einer an mir begangenen schweren Körperverletzung durch ehemalige Mitarbeiter von mir hautnah erfahren. Minderheiten werden von der Stapo ZH systematisch drangsaliert, um auch dies gelinde auszudrücken.
Hier geht es zur Verfügung des Gerichts für die öffentliche Verhandlung vom 23. Januar 2015 in Zürich.