Der grosse Unbekannte/Bekannte (Gemäss BGE 1C_33/2016), der Haupt-Darsteller am 8.2.17, dürfte der Kantonspolizist Thomas Dietsche sein.
Im Auftrag meines Ex- Arbeitgebers (Stadtpolizei Zürich) stalkte er mich, verfolgte mich (ab März 2012, als das Obergericht sich entschieden hatte, dass gegen meine Peiniger, die mich bewusstlos prügelten eine Strafuntersuchung zu führen sei, hier der Beschluss des ZH Obergerichts) Er fragte andere Ämter, Nachbarn, Ex-Vorgesetze usw. über mich aus, und er erstellte mit diesen Infos über mich ein geheimes Gefährlichkeitsprofil, wozu er einen geheimen Polizeirapport verfasste, den wir nie hätten stehen dürfen, selbst nicht einmal meine Anwälte, gemäss Polizei und gemäss STAATSANWALTSCHAFT Zürich ! Das Bundesgericht hatte dann eine andere Auffassung: (vgl. BGE 1C_33/2016) .
Dieser Thomas Dietsche hatte dann jedem POLIS User mitgeteilt, dass er hinter mir her sei. Dazu läuchtet sobald jemand meinen Namen in der Zürcher Polizeidatenbank eingibt, ein Markexpander auf, das heisst Achtung Leute - hier hat der Bedrohungsmanager schon geschrieben, es bestehen geheime Akten !
Thomas Dietsche hatte dann auch anderen Ämtern wie Gesundheitsamt, Betreibungsamt, Steueramt, Personenmeldeamt, usw) diese "geheimen" Informationen über mich verbreite, und dazu auch Sitzungen - sogenannte geheime Assessmenets gehalten !
UND Thomas Dietsche lässt sich an der kommenden Gerichtsverhandlung als Geschädigter aufstellen - dies vertreten durch Adrian Kägi, Staatsanwalt der SA IV im Kanton Zürich.
Dazu zwei interessante Ausschnitte aus Dokumenten:
Im Auftrag meines Ex- Arbeitgebers (Stadtpolizei Zürich) stalkte er mich, verfolgte mich (ab März 2012, als das Obergericht sich entschieden hatte, dass gegen meine Peiniger, die mich bewusstlos prügelten eine Strafuntersuchung zu führen sei, hier der Beschluss des ZH Obergerichts) Er fragte andere Ämter, Nachbarn, Ex-Vorgesetze usw. über mich aus, und er erstellte mit diesen Infos über mich ein geheimes Gefährlichkeitsprofil, wozu er einen geheimen Polizeirapport verfasste, den wir nie hätten stehen dürfen, selbst nicht einmal meine Anwälte, gemäss Polizei und gemäss STAATSANWALTSCHAFT Zürich ! Das Bundesgericht hatte dann eine andere Auffassung: (vgl. BGE 1C_33/2016) .
Dieser Thomas Dietsche hatte dann jedem POLIS User mitgeteilt, dass er hinter mir her sei. Dazu läuchtet sobald jemand meinen Namen in der Zürcher Polizeidatenbank eingibt, ein Markexpander auf, das heisst Achtung Leute - hier hat der Bedrohungsmanager schon geschrieben, es bestehen geheime Akten !
Thomas Dietsche hatte dann auch anderen Ämtern wie Gesundheitsamt, Betreibungsamt, Steueramt, Personenmeldeamt, usw) diese "geheimen" Informationen über mich verbreite, und dazu auch Sitzungen - sogenannte geheime Assessmenets gehalten !
UND Thomas Dietsche lässt sich an der kommenden Gerichtsverhandlung als Geschädigter aufstellen - dies vertreten durch Adrian Kägi, Staatsanwalt der SA IV im Kanton Zürich.
Dazu zwei interessante Ausschnitte aus Dokumenten:
Aus der staatsanwaltschaftlichen Befragung des Vorgesetzten von Thomas Dietsche: "Wir wurden auf Frau Brunschwiler angesetzt." |
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Hier der Auftrag von der Stadtpolizei an die Kantonspolizei zHd an Thomas Dietsche. |
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Witz - oder Komisch -, oder gar peinlich:
BGE meint nun, wir dürften gar nicht wissen, dass es der Polizist Thomas Dietsche war bzw. ist, der ausgerechnet der Polizist ist - der in diesem Prozess als Geschädigter, Zeuge, Auskunftsperson und PENDENTER Bedrohungsmanager auftritt (sich durch einen Staatsanwalt vertreten lässt, Adrian Kägi.)
- hm - fachlich korrekt sagt man diesen Galskugel-Profilen Legalprognose. Ein Fremdwort, so kann man dem Volk vorgaukeln gscheit zu sein, bis man schreitert, und das wird das Zürcher Obergericht an mienem Fall GEWALTIG - SCHEITERN - weil es sich für GSCHEIT gehalten hat. Wir können sicherlich eine sehr interessante Gerichtsverhandlung versprechen.
BGE meint nun, wir dürften gar nicht wissen, dass es der Polizist Thomas Dietsche war bzw. ist, der ausgerechnet der Polizist ist - der in diesem Prozess als Geschädigter, Zeuge, Auskunftsperson und PENDENTER Bedrohungsmanager auftritt (sich durch einen Staatsanwalt vertreten lässt, Adrian Kägi.)
- hm - fachlich korrekt sagt man diesen Galskugel-Profilen Legalprognose. Ein Fremdwort, so kann man dem Volk vorgaukeln gscheit zu sein, bis man schreitert, und das wird das Zürcher Obergericht an mienem Fall GEWALTIG - SCHEITERN - weil es sich für GSCHEIT gehalten hat. Wir können sicherlich eine sehr interessante Gerichtsverhandlung versprechen.
Da nun alle wütenden Personen gemäss unseren Glaskugel-Polizei-Zukunfts-Spezialisten zu verhaften sind, unter dem Titel Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, ist die Statistik dieser armen armen Polizisten hochgeschnellt wie sonst kein Delikt und auch ich bin für Worte angeklagt wie - schlimmer als jemand der einen Menschen getötet hat - dies im Vergleich zum Mordfalls - zur Mörderin Nicole R. -, welche ihren brasilianischen Freund ermordet hat (sie habe sich bedroht gefühlt, er oder sie), und dafür eine Genugtuung (Belohnung, früher hätte man dem vielleicht Kopfgeld gesagt) von sage und schreibe Fr. 38'000.- bekam, bezahlten Anwalt usw. und eine Entschuldigung vom Obergericht Zürich dass man sie überhaupt im Gefängnis hatte :-)
Diese Umkehr von Recht womit die herrschende Moral nicht mehr mit dem Recht sich vereinen lässt, ist nichts anderes als reiner Satanismus. Auch Satan sagte, ich kenne Eure Zukunft - ich bin wie Gott - gehorchst du mir, so gib ich Dir ..... . Was für eine Lüge - über die Präventionslüge werde ich am 8.2.17 kurz - so mich das Gericht lässt - referieren.
Diese Umkehr von Recht womit die herrschende Moral nicht mehr mit dem Recht sich vereinen lässt, ist nichts anderes als reiner Satanismus. Auch Satan sagte, ich kenne Eure Zukunft - ich bin wie Gott - gehorchst du mir, so gib ich Dir ..... . Was für eine Lüge - über die Präventionslüge werde ich am 8.2.17 kurz - so mich das Gericht lässt - referieren.