https://www.lecturio.de/jura/noetigung-bedrohung.vortrag
Daraus geht hervor, dass der vergeistigte Gewaltbegriff ist im juristischen Gebrauch nicht haltbar, er ist verfassungswidrig. Haben wir nicht alle gelernt, der Geist ist frei? - Fazit: Steht schon in der Bibel - man hätte sich den Streit darüber ersparen können, würde man die Bibel lesen.
Auszug: aus genantem Link:
Dieser vergeistigte Gewaltbegriff war lange Zeit h.M. Inzwischen hat das BverfG (BVerfGE 92, 34, 71; 35, 270) den psychischen Gewaltbegriff für verfassungswidrig erklärt. Die heutige Definition der Gewalt i. S. d. § 240: Gewalt ist der durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art passierte Veränderung des IST - Zustandes. Diese Worte in Schwarz durch mich.
weiter vom Zitat:
... 113 gesehen haben, ist passiver Ungehorsam nicht als Gewalt im Sinne dieser Vorschrift zu klassifizieren.
Anmerkung von mir: Wie können Mail die zum Teil nicht gelesen werden eine auf den Empfänger körperlich einwirkende Kraft sein ?
Wird auf sein Körper körperlich eingewirkt ? NEIN ! Geistig ? Positiv, Negativ ? An wem liegt es dies zu entscheiden? Auch da gibt es eine Antwort: Die Amtsperson darf da nie im Voraus negativ denken - auch das steht schon in der Bibel - Amtsleute sind zu Treu und Glauben verpflichtet, wollen die Amtsleute auch das vom Bürger, ja also, dann muss man das als Amtsperson auch bieten, So wie man in den Wald ruft so kommt es zurück - so einfach ist es: Saat - Ernte Prinzip - Sät man geistige Gewalt - kommt geistige Gewalt retour, die ist juristisch gar nicht zu diskutieren, philosophisch kann man sich ja darüber unterhalten.
Daraus geht hervor, dass der vergeistigte Gewaltbegriff ist im juristischen Gebrauch nicht haltbar, er ist verfassungswidrig. Haben wir nicht alle gelernt, der Geist ist frei? - Fazit: Steht schon in der Bibel - man hätte sich den Streit darüber ersparen können, würde man die Bibel lesen.
Auszug: aus genantem Link:
Dieser vergeistigte Gewaltbegriff war lange Zeit h.M. Inzwischen hat das BverfG (BVerfGE 92, 34, 71; 35, 270) den psychischen Gewaltbegriff für verfassungswidrig erklärt. Die heutige Definition der Gewalt i. S. d. § 240: Gewalt ist der durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art passierte Veränderung des IST - Zustandes. Diese Worte in Schwarz durch mich.
weiter vom Zitat:
... 113 gesehen haben, ist passiver Ungehorsam nicht als Gewalt im Sinne dieser Vorschrift zu klassifizieren.
Anmerkung von mir: Wie können Mail die zum Teil nicht gelesen werden eine auf den Empfänger körperlich einwirkende Kraft sein ?
Wird auf sein Körper körperlich eingewirkt ? NEIN ! Geistig ? Positiv, Negativ ? An wem liegt es dies zu entscheiden? Auch da gibt es eine Antwort: Die Amtsperson darf da nie im Voraus negativ denken - auch das steht schon in der Bibel - Amtsleute sind zu Treu und Glauben verpflichtet, wollen die Amtsleute auch das vom Bürger, ja also, dann muss man das als Amtsperson auch bieten, So wie man in den Wald ruft so kommt es zurück - so einfach ist es: Saat - Ernte Prinzip - Sät man geistige Gewalt - kommt geistige Gewalt retour, die ist juristisch gar nicht zu diskutieren, philosophisch kann man sich ja darüber unterhalten.