Das Bedrohungsmanagement - die Polizei - Psycholügie -logie - Forensik und die verschwiegene Polizeigewalt
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Das präventive Rayonverbot - man weiss ja ganz genau wann und wo was passiert :-(

6/24/2017

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Dies ist ein altes Urteil aber damit begannen die präventiven Verleumdungen und Verbreitung von Fake News über viele junge Menschen, die präventiv von der Polizei als Gewalttäter registriert wurden und unser Bundesgericht diese Wahrsagerei - diese Fake News - den 2. Fichenskandal mitumsetzte: Selbstverständlich nicht als Wahrsagerei und nicht als Verleumdung verbreitet, sondern als: Rayonverbote und Meldeauflagen können zur Vorbeugung von Gewalttaten bei Sportanlässen trotzdem weiterhin verfügt werden,
soweit sie sich als verhältnismässig erweisen (Urteil 1C_176/2013 und 1C_684/2013) stand in dieser Pressemitteilung: http://www.bger.ch/press-news-1c_176_2013-t.pdf wurden Meine Meinung ist, dass KEINE einzige Zukunftsaussage über das Verhalten von irgendjemandem rechtmässig ist, denn im ZGB steht: JEDERMANN ist nach Treu und Glauben verpflichtet ! hm - die Gerichte und die Polizei nicht - die müssen jeden als Zukunftskriminiellen vorgängig schon ABSTRAFEN ! -- VERURTEILEN ist das und nichts anderes !
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    Autorin

    Die Autorin ist Selbstbetroffene dieser Urteil und hat seitdem sie im Bedrohungsmanagement ist, keine Rechte mehr im Kantons Zürich, ihr wurde selbst das Anzeigerecht nach Art. 300 StPO durch die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei genommen, via pol. Instanzen usw. schafft sie es immer wieder trotzdem Urteile zu erreichen.

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