Das Bedrohungsmanagement - die Polizei - Psycholügie -logie - Forensik und die verschwiegene Polizeigewalt
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Das präventive Rayonverbot - man weiss ja ganz genau wann und wo was passiert :-(

6/24/2017

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Dies ist ein altes Urteil aber damit begannen die präventiven Verleumdungen und Verbreitung von Fake News über viele junge Menschen, die präventiv von der Polizei als Gewalttäter registriert wurden und unser Bundesgericht diese Wahrsagerei - diese Fake News - den 2. Fichenskandal mitumsetzte: Selbstverständlich nicht als Wahrsagerei und nicht als Verleumdung verbreitet, sondern als: Rayonverbote und Meldeauflagen können zur Vorbeugung von Gewalttaten bei Sportanlässen trotzdem weiterhin verfügt werden,
soweit sie sich als verhältnismässig erweisen (Urteil 1C_176/2013 und 1C_684/2013) stand in dieser Pressemitteilung: http://www.bger.ch/press-news-1c_176_2013-t.pdf wurden Meine Meinung ist, dass KEINE einzige Zukunftsaussage über das Verhalten von irgendjemandem rechtmässig ist, denn im ZGB steht: JEDERMANN ist nach Treu und Glauben verpflichtet ! hm - die Gerichte und die Polizei nicht - die müssen jeden als Zukunftskriminiellen vorgängig schon ABSTRAFEN ! -- VERURTEILEN ist das und nichts anderes !
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Was sagt die Bibel zu den Zukunfts- Prognosen ?

6/24/2017

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Wissen ist Macht - Aktuelles über geheime Daten ... pflege

6/24/2017

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Aktuell ist es ja so, dass die CH Polizei und das BGE zusammen eine komplett gegen die EU und gegen die EGMR und gegen die ZH kantonale Praxis der Umsetzung des Transparenzgesetzes i.V.m. IDG und anderen Datenschutzgesezten gängige Praxis im Umgang mit geheimen Daten und anonymen Anziegen fahren - eine Linie der Zerstörung, die in meinem Umfeld bisher ja nur 6 Todesopfer ergeben hat. (Fall Flaach und andere wo es auch um geheime Daten geht, nicht miteinbezogen).

Hier der aktuelle 2017 Leitfaden, genaue Bezeichnung:
Leitfaden der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK-Leitfaden)
5089__idg_datenschutz_kt_ch_kongress_eu_kdk-leitfaden-datenschutzreform_vom_2.2.17_.pdf
File Size: 435 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

Weitere gute Info bekommt ihr hier (da könnt Ihr auch einen Newsletter abonnieren):
http://datenrecht.ch/konferenz-d-datenschutzbehoerden-d-bundes-u-d-laender-10-punkte-papier-anregungen-fuer-unternehmen-zur-vorbereitung-auf-die-dsgvo/ 
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Gemäss BGE 1C_14.2016 v. 23.6.16 hätten die weiter unten stehenden schwarzen Polizeirapport-Seiten begründet werden sollen ... aber man weiss es --- die Polizei ist eine Saubandi !

6/23/2017

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Nebenstehendes Urteil wurde von den Journalisten des Öffentlichkeitsgesetzes.ch
erwirkt:


*****
JEDE Einschwärz
ung ist zu begründen !!! - wäre !!!
bge_1c_14.2016_v._23.6.16.pdf
File Size: 521 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

Hier der Link dazu:
*****
https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/files/2016/07/relevancy.bger_.ch_php_aza_http_index.pdf
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Anonyme Anzeige gegen mich - interessanterweise - nachdem ich bis zur Bewusstlosigkeit von den Ex-Kollegen Sommerhalder und Hofer verprügelt worden war:

6/23/2017

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Die Verfahren gegen mich haben alle begonnen, nachdem die Ex-Kollegen die an mir begangene schwere Körperverletzung verübt hatten - und deswegen als Beschuldigte in einer Strafutnersuchung wegen der an mir begangenen schweren Körperverletzung waren.

Hier Ausschnitte aus der durch die Täter gegen mich  anonymen erstatteten Anzeige:
In der Folge war ich wegen dieser anonymen Anzeige 311 Tage im Gefängnis. Bis HEUTE habe ich KEIN einziges Mal dazu das rechtliche Gehör gehabt - nich einmal -  !!!! Ist das ein Einzelfall? NEIN ! Habe es ja auf der vorherigen Post erklärt.

Im GEHEIMRAPORT in den ich durch den BGE 1C_33/2016 Akteneinsicht erhalten habe sieht aus wie folgt:

1. Die Grundlage auf dem die Ex-Kollegen gegen mich eine präventive Strafuntersuchung mit fingierten Strafanträgen aufbauten Ziff 3.6 des geheimen Polizeirapportes von Thomas Dietsche, beauftragter Polizist der an mir gewalttätig gewesenen Polizisten Hofer und Sommerhalder:

Bild
Anzeigeerstattung - höchstwahrscheinlich durch die Lügenpolizisten, die an mir am 3.8.11 eine schwere Körperverletzung begangen haben: Sommerhalder Michael, Kay Raphael Hofer, deren Chefs Erwin Zünd, Alexandra Rychen und Heinz Dinkelacker: Sehr wichitig ist hier zu lesen:
Dass GEWALT-OPFER die von Polizsiten verletzt wurden - für immer als Gefährder überwacht werden ! es nennt sich "Nachbetreuung" - KEINE Opferhilfe - NEIN - die Polizei dreht den Spiess um und überwacht die Opfer präventiv und verbreitet anonym dass in Zukunft das GEWALTopfer überwacht wird, mit dem Wort: Klärung Gefährldungslage und NACHBETREUUNG !

Verstehen Sie jetzt warum ich sage: die Polizei prügelt - lügt und foltert nachher das Gewaltopfer lebenslänglich - denn den Rufmord als Gefährder und Fremdgefefährder ist weltweit via internat. Abkommen wie Schengen und Europol und Interpol und Polizeiindex und Schreiben der Kapo an ALLE Ämter in der GANZE Schweiz - über mich nun präventiv verbreitete worden SIND - und so geht es in der Regel ALLEN Gewaltopfern die nicht wegen Sex-Geschelchtsverkehrs-Vergewaltigung zur Polizei gehen - leider !

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Hier die Zeugenaussagen, meines Wissens waren dies auch Aussagen von Heinz Dinkelacker, Erwin Zünd, und anderen Ex-Mitarbietern sowie Personaldienstchefs die ich NIE gesehen hatte - noch je mit ihnen ein Wort gewechselt hatte ! - Aber mit den folgenden anonymisierten Aussagen wurde übe rmich ein Persönlichkeitsprofil erstellt - und ich 311 Tage in Gefängnissen herumtransportiert, und an Hand- und Fussfesseln gefesselt mit Gegenmittel gespritzt um bei MRI Schizophrenie nachweisen zu können - die Ärtze machten dann aber nicht mit - selbst das Gefängnis Rheinau nicht :-))) - ! 
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    Autorin

    Die Autorin ist Selbstbetroffene dieser Urteil und hat seitdem sie im Bedrohungsmanagement ist, keine Rechte mehr im Kantons Zürich, ihr wurde selbst das Anzeigerecht nach Art. 300 StPO durch die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei genommen, via pol. Instanzen usw. schafft sie es immer wieder trotzdem Urteile zu erreichen.

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