Das Bedrohungsmanagement - die Polizei - Psycholügie -logie - Forensik und die verschwiegene Polizeigewalt
Social Media
  • Galerie
    • 1. Teil 3.8.11 >
      • 2. Teil Meine Geschichte vom 3.8.11
      • 3. Teil Meine Geschichte vom 3.8.11
      • 4. Teil meine Geschichte vom 3.8.2011
  • Forensik Hirn & Co
  • Urteile
    • Gesetz
    • Bundesrichter Hr. Oberholzer zur Prävention
  • Bedrohungsmanagement
    • 1. Fichenskandal, Max Frisch, Architekt und Schriftsteller, seine Staatsschutzakten die er nie sehen durfte
    • 2. Fichenskandal ???
    • Frau Dr. med. Regina Möckli
  • POLIZEI
    • Eine Polizeilüge mit Folgen
    • Ehrliche korrekte Polizisten werden hinausgemobbt: Beispiel Martin Franz
    • Meier 19 - die Zürcher Stadtpolizei-Kriminalität
    • Polizei & Psychologie
    • Der "Psychiater" Gert Postl
  • Div. Fälle
    • Der Fall Ignaz Walker
    • Der Mobbingfall Lehrer H.
    • Die Geschichte von Harry Heutschi
    • Die Geschichte von Boris Deibl
    • Die Geschichte von Gustl Mollath
    • Die Geschichte von Niels Gebraad
    • Die Geschichte von Franz Arnold
    • Die Geschichte von Gabi Coray
    • Die Geschichte von Familie Kiefer
    • Die Rehabilitation von Hans Simon aus Basel
  • Vorträge
    • Impressum
    • Veranstaltungen >
      • Kontakt
      • Newsletter
    • Links und Mission
    • über mich
  • Aktuell
Bild

Am 1.Dezember 2016
hatte Herr Bundesrichter Oberholzer zum Thema
Strafrecht & Moral in
St. Gallen einen Vortrag gehalten, welcher als Aufsatz im Zürcher Tages-Anzeiger veröffentlicht war.


Der Bundesrichter Oberholzer Niklaus
bger sieht dies differenzierter: Zitat:

Das Strafrecht hatte in den letzten 10 Jahren 58 Revisionen

Herr Bundesrichter Oberholzer zieht diese Schlussfolgerung: Es wäre deshalb zu überlegen, ob das Strafrecht nicht auf seine ursprüngliche Aufgabe – auf die nachträgliche Ahndung begangenen Unrechts – zurückgeführt werden sollte. Und ob anstelle der heutigen Situation auf neuer Grundlage eine eigenständige Präventionsgesetzgebung geschaffen werden müsste. Und, dass die Prävention Verwaltungssache sei und die passierten unrechten Taten Sache der Justiz seien, weiter dass eine neue Stömung in der Gesellschaft festzustellen sei.

Vollständiger Artikel im Tages-Anzeiger: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-neue-Lust-am-Strafen/story/31483861#mostPopularComment


Prävention s gesetz gebung oder REINE WAHRSAGEREI ?

Wie kann sich der Mensch anmassen, die in Zukunft liegenden Ersttaten (Art. 221 StPO - leider von Natali Ricklin, SVP haupt-ursächlich per Gesetz salonfähig gemacht - Irrtum oder Absicht ?)  und

für die in Zukunft liegende Dinge - auch Straftaten genannt - ein Gesetz auf die Beine zu stellen sich anmassen, wenn er nicht einmal mit aller Sicherheit sagen kann, was morgen in seinem eigenen Leben mit 100% -tiger Sicherheit genau passieren wird ?

Die "neue Strömung der Gesellschaft" erinnert mich an die Wahrsagerei, an ein falsches Prophetentum - an eine Gesellschaft ohne Gott, die versucht - ihre eigene Zukunft mit Gesetzen welche sich alle auf die Zukunft beziehen - in den Griff zu bekommen. Ist das möglich ? NEIN !

Wer ist wie Gott ? Wer sieht in die Zukunft ? Wer kann für in Zukunft liegendes Unrecht ("Taten") Gesetze machen (Präventionsgesetz) ? Wissen Sie was, ich kann Ihnen schon heute versichern, wenn innerhalb des Verwaltungsrechts ein Präventionsgesetz erstellt würde, dass wir in 10 Jahren wieder gleichweit wären: es könnte dann heissen:
Das Verwaltungsrecht hatte in den letzten 10 Jahren 58 Revisionen.....
Proudly powered by Weebly